Für den Online-Handel ist es eine Hiobsbotschaft: Amazons Check-out verstößt gegen das Gesetz, weil in der Übersicht nicht alle wesentlichen Informationen angezeigt werden, bevor der Kunde auf den Kaufen-Button drückt. Diese Entscheidung des OLG München dürfte für alle Online-Händler relevant sein, denn sie beschäftigt sich mit dem grundlegenden Aufbau eines Check-outs – und der dürfte bei, wie ich vermute, nahezu allen Online-Händlern eben auch nicht sämtliche wesentliche Informationen enthalten. Was jetzt wesentlich ist und was nicht, ist ja sowieso umstritten.
Aber eigentlich müsste der Check-out ja auch gar nicht über jedes Detail umfangreich informieren. Mir als Kunde reicht eine kurze Übersicht mit einem Link auf das entsprechende Produkt, damit ich mich im Fall der Fälle nochmal genauer erkundigen kann. Eine Check-out-Seite, in der wirklich sämtliche Informationen über die Produkte aufgelistet werden, ist dabei einfach nur unübersichtlich und wenig brauchbar.
Sowieso: Um ein Produkt in meinen Warenkorb zu legen und zum Check-out zu bringen, gehe ich als Kunde über – richtig erfasst – die Produktdetailseite. Dort sehe ich ja eben alle Informationen über das Produkt und kann mich umfassend informieren. Wieso sollte ich die Informationen über das, was ich vor 30 Sekunden in den Warenkorb gepackt habe, dann im Check-out nochmal benötigen?
Im stationären Handel undenkbar
Gut, nun mag es Online-Shops geben, die über einen „In den Warenkorb”-Button in der Kategorie-Seite verfügen, auf der ich eben nicht alle Informationen angezeigt bekomme. Aber dann ist es meine Entscheidung als Kunde, ob ich diesen Button nutze oder mich vielleicht doch genauer über die Eigenschaften des von mir gewünschten Produktes informiere.
Vergleichen wir das einmal mit dem Einkauf im stationären Handel: Brauche ich ein Paar Bluetooth-Kopfhörer, renne ich den Elektronik-Markt, greife ohne genau hinzusehen das erste Paar Kopfhörer aus dem Regal, bezahle an der Kasse und stelle dann fest, dass das Produkt gar nicht über Bluetooth verfügt. Dann ist das ja wohl doch meine Schuld. Genauso wird der Mitarbeiter an der Kasse mir nicht alle Produkteigenschaften vorlesen, bevor ich bezahle – zum einen weil das unfassbar viel Zeit kosten würde, zum anderen weil er eben davon ausgehen kann, dass ich mich selbst vorher ausreichend informiert habe.
Die Gesetzgebung geht an der Realität vorbei
Wieso wird dem Verbraucher im Online-Handel dann die Fähigkeit abgesprochen, genau hinzuschauen? Ja, die Button-Lösung war notwendig. Und ja, eine Produktseite sollte natürlich alle wesentlichen Merkmale des Produkts aufführen, damit ich mich als Kunde so umfassend wie möglich informieren kann. Aber sobald ich das Produkt in den Warenkorb lege und zur Kasse bringe, braucht es diese Informationen meiner Ansicht nach an der Stelle nicht mehr – eine Verlinkung auf das Produkt wäre dann ausreichend, damit man eben im Zweifelsfall doch nochmal schnell draufschauen kann.
Nun darf man den Richtern in München keinen Vorwurf machen: Sie haben im Fall von Amazon eben nach den Vorgaben des Gesetzes richtig entschieden. Der Fall zeigt aber eindrücklich, dass diese Gesetze eben ein wenig an der Realität vorbeigehen – und das sehr zu Lasten der Händler.
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Ist zwar alles schön und gut, dass es irgendwie irgendwelche Ausnahmen gibt.
Aber
1. sind die Gerichte so betrügerfreundl ich, dass die Auflagen so hoch sind, dass sie für kleine Unternehmen nicht niederzureisen sind und
2. bleibt der Verkäufer immer auf die Kosten sitzen.
Fakt wird sein, dass wir aktuell auch, der Käufer innerhalb von 6 (12) Monaten ruft und wir Händler (dank EU) dem Käufer (Betrüger) erstmals den Hintern küssen. Man erhält Ware zurück, die ganz eindeutig kaputt ist, aber egal. Dank Paypal bekommt der Käufer das Geld zurück oder der Käufer zahlt überhaupt nicht / bucht zurück und eine Klage scheitert, weil der Verbraucher (Betrüger) vor Gericht immer die besseren Karten hat.
Wenn die EU keine kleinen Unternehmen mehr will und den Onlinehandel den großen überlassen möchte, dann gut. Sobald die 12 Monate Beweislastumkeh r kommen, mach ich meinen Handel dicht.
Ich würde mich wüschen, wenn das noch geändert werden kann und sich unser Händlerbund dafür einsetzt.
Den Brief hab ich auch schon verschickt und als Antwort nur belanglosen Mist erhalten. Den Politikern ist es vollkommen egal was mit uns keinen Verkäufern ist. Die wissen nicht mal selber um was es überhaupt geht.
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Bei den EU Abgeordneten hört sich das aber ganz anders an.
Wie kommt es zu dem Unterschied?
Also wenn ein Kunde sagt die Sache XYZ ist mangelhaft, dann muss der Käufer laut EU
1. Nachweisen das es ein echter Mangel ist
2. Das der Käufer den Mangel nicht verursacht hat
=> der Mangel lag vor Gefahrenübergan g vor und jetzt erst musd der Verkäufer jetzt das Gegenteil beweisen.
Richtig so?
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der Käufer trägt insofern die Beweislast, als dass er nachweisen muss, dass ein Mangel vorliegt. Tritt ein Mangel in den ersten sechs Monaten auf, so wird vermutet, dass dieser Mangel bereits beim Kauf vorlag. Diese Beweislastumkeh r gilt aber dann nicht, wenn schon die Art des „Mangels" darauf schließen lässt, dass sehr wahrscheinlich gar kein Mangel vorliegt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Tür eines Autos Kratzer hat. Außerdem liegt kein Mangel vor, wenn das Produkt durch eine unsachgemäße Nutzung beschädigt wird. In solchen Fällen kann der Verkäufer den Mangel in Frage stellen. Das bedeutet, dass die Beweislastumkeh r nicht greift und nun der Käufer den Beweis antreten muss.
Beste Grüße,
die Redaktion
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Ich hätte eine Frage zum aktuellen und kommenden Kaufrecht.
Wie Sie wissen, gibt es in einschlägigen Netzwerken einen Brief, der an EU Politiker und Verbände, Parteien usw. versendet werden soll. Ein wichtiger Kritikpunkt ist die kommende Beweislast von 6 Monate auf 12 Monate.
Dazu liegen auch schon einige Antworten vor, die aber meines Erachtens den gegenwärtigen Stand komplett umdrehen.
So heißt es üblicherweise, dass der Händler innerhalb von 6 Monaten beweisen muss, dass die Ware bei Gefahrenübergan g nicht mangelhaft war, was in der Praxis nahezu unmöglich ist.
In den veröffentlichte n Schreiben der Politiker steht nunmehr, dass unabhängig davon der Käufer auch eine Beweislast hat und der Käufer konkret darlegen muss, was er nach Gefahrenübergan g mit der Sache gemacht hat und das der Mangel nicht auf sein Tun zurückzuführen ist.
Demnach muss der Käufer nachweisen, was er mit den Sachen gemacht hat und er muss nachweisen, dass der Mangel nicht durch Ihn verursacht wurde. Dann erst greift die Beweislastumkeh r laut den EU-Politikern.
Also gilt jetzt wieder genau das, was der BGH vor Jahren mal entscheiden hat, dass die Beweislastumkeh r nur zeitlich einzuordnen ist und eben keine Beweis/Betrugse rleichterung ist?
Bedeutet das, dass die Gerichte, die die Beweislastumkeh r zu streng ausgelegt haben, komplett falsch geurteilt haben?
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Die Vorschlag zu Change.org finde ich super! Am besten der Händlerbund startet eine Petition.
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ich bin für eine Aktion auf Change.org !
Die Vorschläge von Heinz, jens, Fragatia und allen anderen sollten da mit rein.
der Brief ist auch eine super Idee!
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Zum Glück gibt's einzelne Händler die sich solche Aktionen einfallen lassen.
Das wäre schön... wenn es einen Händlerbund von Händlern für Händler gäbe, der sich richtig engagiert? ... kennt jemand einen solchen Händlerbund?
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Politiker baut Mist
Bürger beschwert sich
Politiker: Das ist dein Problem - ich bin gewählt und Versteck mich jetzt
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Parteien oder Politiker (mit Ausnahme der FDP) reagieren bis jetzt gar nicht. Was soll ich davon halten?
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