Mehrere Jahre schon dauert der Streit an, der sich um die Suchfunktion auf Amazon dreht. Suchen Kunden nach einer bestimmten Marke, werden in den Suchergebnissen auch Produkte der Konkurrenz angezeigt. Das gefällt nicht jedem Hersteller: Ortlieb, Hersteller von Rucksäcken und Fahrradtaschen, hat wegen dieser Tatsache Klage eingereicht. Es sollte lediglich Ortlieb gefunden werden, wenn nach der Marke gesucht wird, nicht aber auch vergleichbare Produkte anderer Hersteller.

Medienberichten zufolge hat das Oberlandesgericht München die Klage von Ortlieb nun abgewiesen. Wie etwa W&V auf Basis einer dpa-Meldung berichtet, hatte der Taschenhersteller 2015 in erster Instanz vor dem Landgericht München noch gewonnen. In der Folge landete die Sache beim Bundesgerichtshof, der das Verfahren wieder zurück nach München zur neuen Verhandlung und Entscheidung verwiesen (AZ.: I ZR 138/16) hatte.

Amazon begrüßt das Urteil

Auf unsere Anfrage hin teilte ein Unternehmenssprecher von Amazon mit: „Wir begrüßen die Entscheidung des Oberlandesgerichts München, die auf das positive Urteil des Bundesgerichtshofs und mehrerer Oberlandesgerichte folgt, die ebenfalls zu unseren Gunsten entscheiden haben. Wir waren immer davon überzeugt, dass unsere Suchergebnisse kundenfreundlich sind und im Einklang mit europäischem und deutschen Recht stehen.“

Nicht bekannt sind bisher die Gründe, aus denen das Oberlandesgericht München so entschieden hat, da das Urteil noch nicht veröffentlicht wurde. Grundsätzlich geht es aber um Fragen des Markenrechts: Nach dem Markengesetz ist es untersagt, ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren zu benutzen, die wiederum identisch mit denen identisch sind, für die die eingetragene Marke Schutz genießt – wenn nicht die Zustimmung des Inhabers der Marke vorliegt. Allerdings muss die Funktion der Marke durch diese Benutzung beeinträchtigt worden sein, damit der Inhaber der Verwendung widersprechen kann.

Zu welchem Schluss das Gericht gekommen ist, wird sich mit der Veröffentlichung des Urteils zeigen.