Bereits im März 2018 wurde Rossmann vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu einem Bußgeld in Höhe von 30 Millionen Euro verurteilt. Das Gericht hatte mit seinem Urteil das ursprüngliche Bußgeld vom Kartellamt versechsfacht. Dieses betrug ursprünglich 5,5 Millionen Euro. Hintergrund der Geldbuße ist eine Preisabsprache mit dem Kaffeeröster Melitta (wir berichteten).
Dieses Bußgeld wurde nun aber laut Handelsblatt vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Grund sei ein Verfahrensfehler: Das Urteil sei zu spät zu den Akten gelangt (BGH, Beschluss vom 14.08.2019, Aktenzeichen: KRB 37/19). Nun muss der Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf noch einmal komplett neu aufgerollt werden.
10 bis 15 Cent unter Melittas Preisempfehlung
Gemäß der Absprache soll beim Verkauf des Melitta-Kaffees ein Mindestpreisniveau gehalten werden. Die Händler sollen ihre Preise nicht mehr als 10 bis 15 Cent unter der Preisempfehlung der Rösterei verorten. Um die Einhaltung dieser Regelung sollen sich Außendienstmitarbeiter von Melitta gekümmert haben, die jeden Montag die Preise in den Märkten kontrolliert haben. Im Falle von zu niedrigen Preisen, wurden die Märkte telefonisch kontaktiert.
Rossmann hat es besonders hart getroffen
Wie aus der Meldung des Handelsblatts vorgeht, gab es allerdings nicht nur mit Rossmann Preisabsprachen: Unter anderem erhielten auch Edeka, Kaufland, Metro und Rewe Post vom Bundeskartellamt. Hier fiel das Bußgeld aber nicht so hoch aus, da diese Unternehmen auf eine Klage verzichteten. Melitta selbst muss kein Bußgeld zahlen. Der Röster habe bereits vor der Einleitung des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt kooperiert.
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