Für die Markenrechtsverletzung durch Marktplatz-Händler haften, das könnte für Amazon künftig ein ernsteres Thema werden. Der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg hat Heise zufolge heute seine Schlussanträge im betreffenden Fall eingereicht. 

Wie Heise berichtet, sei Amazon nach EU-Recht nicht von der Haftung befreit, wenn das Unternehmen selbst aktiv am Vertrieb von Waren teilnimmt. Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn die Waren von Marktplatz-Händlern über Amazons Fulfillment-Programm versendet werden. Der Online-Händler und Marktplatzbetreiber übernimmt hierbei sowohl die Lagerung in eigenen Logistikzentren als auch das Verpacken und den Versand. 

Rechtsstreit kommt aus Deutschland

Der EuGH muss sich mit diesem Fall befassen, da er vom Bundesgerichtshof im Wege eines sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens um Unterstützung in der Auslegung von EU-Recht gebeten wurde. Im Ausgangsverfahren ist das Unternehmen Coty Germany gegen Teile des Amazon-Konzerns vorgegangen. 

Bei Testkäufen wurde Heise zufolge festgestellt, dass über die deutsche Amazon-Seite das Parfüm „Davidoff Hot Water“ durch Marktplatz-Händler verkauft wurde – allerdings ohne Erlaubnis des Lizenzträgers. 

Ein Urteil des EuGH wird für die kommenden Monate erwartet.