Vertriebsbeschränkungen sind in der EU nur in einem engen Rahmen erlaubt. Schließlich kann unter solchen Beschränkungen der freie Handel leiden. Verwendet ein Unternehmen unzulässige Vertriebsbeschränkungen, kann die EU-Kommission eine Geldstrafe verhängen. Diese Erfahrung musste nun auch das US-Filmstudio NBC Universal machen.

Minions, Trolls und Jurassic World

Das Unternehmen verkauft Fanartikel zu Filmen wie etwa Minions, Trolls und Jurassic World. Händler, die diese Fanartikel innerhalb der EU verkaufen wollen, mussten allerdings mit strengen, vertraglichen Auflagen rechnen. Die Artikel waren limitiert. Außerdem wurden Verkaufsgebiete und Online-Handel beschränkt, heißt es im Spiegel. Dieser zitiert EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager:„Solche Verkaufsbeschränkungen untergraben die Grundlagen des EU-Binnenmarkts und können nicht hingenommen werden.“

Für diese unzulässigen Vertriebsbeschränkungen im Zeitraum von Januar 2013 bis September 2019 muss NBC nun eine Geldstrafe in Höhe von 14,3 Millionen Euro zahlen. Die Ursprüngliche Geldstrafe war allerdings höher angesetzt, heißt es weiter. Aufgrund der guten Kooperation von Seiten NBC wurde diese aber um 30 Prozent reduziert. Die Kommission wies allerdings darauf hin, dass betroffene Händler die Möglichkeit haben, NBC in ihren Mitgliedstaaten auf Schadensersatz zu verklagen.

Goodbye Kitty

Ganz ähnlich erging es auch der Marke Hello Kitty im vergangenen Sommer: Der japanische Hersteller Sanrio hatte seinen Lizenznehmer über einen Zeitraum von zehn Jahren den grenzüberschreitenden Verkauf von Hello-Kitty-Produkten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes untersagt. Auch dies stufte die EU-Kommission als rechtswidrig ein und verhängte eine Strafe in Höhe von 6,2 Millionen Euro.