Die goldfarbenen Langohren von Lindt, die bereits seit einigen Wochen alle Supermarktregale überfluten, lassen sich nicht unterkriegen. Der Schokoladenhase der Schweizer Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG versuchte sein Glück erneut, nachdem die bisherigen Versuche einer Markeneintragung gescheitert waren und fand am Landgericht München I treue Schokoladenliebhaber. Die Richter haben zumindest die Farbe des Schokoladenhasen als sog.  Benutzungsfarbmarke anerkannt (Urteil vom 15. Oktober 2019, Aktenzeichen 33 O 13884/18).

„Gold ist der Inbegriff von Lindt-Schokoladenhasen”

Farben allein seien für Verbraucher im Allgemeinen nicht aussagekräftig genug, um eine Verbindung zu einem bestimmten Produkt herzustellen. Das können nur wenige Unternehmen von sich behaupten. Beispielsweise dürften die meisten Deutschen den Magenta-Ton der Deutschen Telekom sofort erkennen. Das ist aber nicht die Regel. Generell müssen noch Grafiken oder Wörter (beispielsweise Produktnamen) hinzukommen, um eine Farbe einzigartig zu machen. Der Goldton der Lindt-Hasen könne das aber mittlerweile auch von sich behaupten.

Über 70 Prozent der Bevölkerung kennen den Goldhasen

Für Lindt Goldhasen, zu deren Konsumenten sicher auch die Richter am Landgericht München zählten, seien so umsatzstark und bekannt, dass man eine Ausnahme machen könne. Die Farbe Gold (Farbton CIELAB 86.17, 1.56, 41.82) auf der Verpackungsfolie der Schokoladenhasen sei über eine jahrelange intensive Bewerbung und Benutzung so bekannt, dass sie für jeden mit dem Goldhasen in Verbindung gebracht werden. Das untermauerte auch eine Studie, die Lindt über die Bekanntheit des Goldhasen in Auftrag gab. Über 70 Prozent der Deutschen kennen den Goldhasen.

Nicht alles Gold was glänzt: Goldhase nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig

Mit seiner Markenanmeldung beim HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) war Lindt vor Jahren gescheitert, weil der Goldhase nur eine gewöhnliche goldfarbene Schokoladenfigur und die goldene Verpackung keine besondere Unterscheidungskraft besitze. Auch vor sämtlichen europäischen Gerichten scheiterte er bislang.