In der Werbung wird ja gern mal übertrieben. Das dürfen Werbende auch tun. Nur sollten sie dabei eben eines unterlassen: Den Bogen soweit überspannen, dass die Übertreibung zur Lüge wird. Diese Erfahrung musste nun auch ein E-Zigaretten-Händler machen. Dieser bewarb seine Ware mit dem Slogan: „E-Ziga retten Leben jetzt umsteigen.“ Was folgte war eine Abmahnung nebst Gerichtsverfahren.
Leben verkürzt, statt gerettet
Die Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. richtete sich laut Horizont gegen einen E-Zigarettenhandel mit Sitz in Trier. Dieser bewarb seine Produkte Ende April 2019 in Trier auf einem Plakat mit dem Spruch.
Der Händler und der Verein trafen sich letzten Endes vor dem Landgericht Trier und dieses gab der Wettbewerbszentrale Recht: Bei dem Spruch handelt es sich um eine unzulässige Werbeaussage. Die Unzulässigkeit liegt hier in den besonders strengen Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit von gesundheitsbezogener Werbung begründet.
Da half dem Händler das Argument, dass die Werbung Raucher anspreche und diese durch den Wechsel zur E-Zigarette ein gesünderes Leben führen würden, auch nicht weiter. Das Gericht stellte fest, dass der Konsum von E-Zigaretten rein abstrakt betrachtet weniger Todesopfer fordere, aber deswegen „keinesfalls unbedenklich“ seien. Der Konsum der elektronischen Zigaretten könne ebenfalls Gesundheitsschädigungen zur Folge haben und zur Abhängigkeit von Nikotin führen. Bei Nichtrauchern führe der Konsum jedenfalls nicht zur Rettung des Lebens, sondern eher zur Verkürzung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Sandra May ist mit ihrem Titel natürlich auch täuschend, das Gericht hat sehr wohl eingeräumt das Zigaretten weniger Tote verursachen als Zigaretten. Ich bin gespannt auf die 2. Instanz. Aus meinem Rechtsverständn is ist die Begründung der eventuellen Schädlichkeit nicht ausreichend und die Sucht widerspricht nicht der Aussage des Plakates.
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QED
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