Durch die Coronakrise sind zumindest in den nächsten Monaten alle größeren Konzerte, Sportevents oder Freizeitveranstaltungen abgesagt und auf das Ende des Jahres oder sogar auf das nächste Jahr vertagt. Kein Wunder, dass da der Frust schon groß genug ist. Hinzu kommt aber noch ein ganz anderes Problem: In den letzten Wochen erreichten uns Unmengen an Anfragen gefrusteter Kunden, die ein Ticket über Eventim oder einen anderen Tickethändler gekauft haben und nun vermeintlich auf den Kosten sitzen bleiben. Bei Konzertkarten oder Tickets für Events kann dies schon mal schnell einen dreistelligen Bereich pro Eintrittskarte erreichen.
Bund unterstützt Veranstalter und Händler durch Gutschein-Lösung
Weil die Veranstalter oder Vermittler (z. B. Eventim) durch die großen Rückerstattungsanfragen mutmaßlich schon in finanzielle Engpässe geraten sind, ist sogar die Bundesregierung in einer Nacht- und Nebelaktion eingesprungen: Die Bundesregierung hat im Mai ein neues Gesetz beschlossen, nachdem in solchen Fällen ein Gutschein zu akzeptieren ist.
Veranstaltern ist es mit dem Gesetz nun offiziell erlaubt, Kunden als Ersatz für die abgesagten oder verschobenen Veranstaltungen, Gutscheine für „eine gleichwertige Veranstaltung“ auszustellen. Diese sollen bis zum 31. Dezember 2021 gültig sein. Werden sie bis dahin nicht eingelöst, können Kunden ihr Geld zurück verlangen. Diese Regelung soll für Tickets gelten, die vor dem 8. März 2020 erworben wurden. Über die neuen Regelungen zur Akzeptanz von Gutscheinen haben wir bereits berichtet.
Nach Abmahnung nun Klage gegen Eventim
Noch vor diesem Gesetz wurde Eventim für sein Umgang mit den Erstattungen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen abgemahnt. Bis zum 17. April hatte das Unternehmen Gelegenheit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, was jedoch nicht geschah. Ganz aktuell teilte die Verbraucherzentrale nun mit, dass man wegen der fehlenden Einsicht von Eventim Klage erhoben hat.
Hintergrund sei, so die Verbraucherschützer in einer aktuellen Meldung, dass vielen Verbrauchern durch den Ticketvermittler Eventim weder Geld noch Gutscheine angeboten wurden. Eventim solle den Kunden weiterhin Standardantworten geschickt haben und auf die bleibende Gültigkeit der Tickets für neue Termine verwiesen haben. Daraufhin hat die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht München I erhoben. Ein Statement von Eventim haben wir dazu bisher noch nicht erhalten.
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Vielen Dank, dass Ihr beim LG Traunstein gegen einen Ticketverkäufer und den Einbehalt der VVK bei Konzert-Absage klagt / geklagt habt. Leider finde ich im Netz nur die Pressemitteilun g vom 9.12.20, dass Euch grds. Recht gegeben wurde, das Hauptsacheverfa hren aber noch aussteht bzw. das Urteil vom Nov. 2020 (Grundlage für die Pressemitteilun g) noch nicht rechtskräftig wäre.
Ich finde aktuell keine weiteren Informationen hierzu, wie der Stand des Verfahrens ist. Der Ticketverkäufer beruft sich in meiner Email zur Erstattung des Restbetrages auf das noch offene Verfahren (Mail aus Dez. 2020). Bevor ich nochmals dort "anklopfe" wollte ich mich über den aktuellen Stand im Web informieren.
Können / Dürfen Sie mir kurz mitteilen, ob das Urteil rechtskräftig wurde bzw. die Hauptverhandlun g noch von dem Verkäufer eingefordert wird?
Vielen Dank
Michael aus München
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Antwort der Redaktion
Hallo Michael,
wir von OHN berichten lediglich über den im Artikel erwähnten Fall und stehen in keiner Verbindung zu der Verbraucherzent rale. Bitte wende dich direkt selbst an die Verbraucherzent rale.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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Übrigens habe ich heute gelesen, dass über 800 Beschwerden vorliegen, weil die Gutschein-Barco des nicht funktionieren!! Nachtigall, ik hör dir trapsen!
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Hallo Gerlinde Hölzel,
vielen Dank für deine Anfrage. Da ist der Frust groß, das können wir gut verstehen. Uns haben bereits unzählige Kunden ähnliche Fälle geschildert. Tatsächlich muss Eventim seit Monaten die Gutscheine für tausende von Veranstaltungen für zigtausende von Besuchern erstatten. Es ist sicherlich ärgerlich für jeden einzelnen, aber vielleicht auch ein Stück weit nachvollziehbar , dass es da zu Verzögerungen kommt, oder?
Eine Strafanzeige wegen Insolvenzversch leppung ist derzeit nicht sinnvoll. Grund ist, dass die Insolvenzantrag spflicht derzeit bis Ende 2020 ausgesetzt ist. Eventim wäre daher im Falle einer aktuellen Zahlungsunfähig keit momentan nicht verpflichtet, das Insolvenzverfah ren einzuleiten.
Vielleicht liest Eventim ja diesen Beitrag und kümmrt sich nun endlich um dein Anliegen!
Viele Grüße!
Die Redaktion
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Inzwischen hat Eventim einen Gutschein geschickt. Damit bin ich vorerst zufrieden.
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Ich bin maßlos enttäuscht von diesem Unternehmen.
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ich hatte Karten für Udo Lindenberg in Wien. Das Konzert wurde abgesagt. Der Veranstalter ist Leutgeb. Die Barerstattung bzw. Gutscheine waren ab Ende Juni vorgesehen. Bis heute Fehlanzeige. Eventim verweist auf Leutgeb und umgekehrt
Ich habe Eventim und Leutgeb jetzt eine Frist bis zum 15.08.20 gesetzt. Falls wieder nichts passiert, würde ich gerne mit weiteren Betroffenen eine Klage einreichen. Wie kann man sich untereinander verständigen?
Viele Grüße
Gerlinde Hölzel
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Antwort der Redaktion
Hallo Lydia,
sobald du rechtliche Schritte einleiten möchtest, raten wir dir den Gang zum Anwalt. Wir selbst können dich in dieser Sache leider nicht beraten.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Hallo U. Faensen,
das ist sehr ärgerlich. Für alle Tickets, die vor dem 8. März 2020 erworben wurden, gelten die neuen Regeln, was bedeutet, dass der Kunde sein Geld (noch nicht) zurück verlangen kann, sondern zunächst einen Gutschein akzeptieren muss. Hierfür müssen Sie sich an den Vertragspartner wenden. Das ist meist nicht Eventim selbst, denn diese sind oft nur Vermittler. Ich rate Ihnen, sich daher an die Theraterkasse zu wenden. Sicherlich ist das Theater auch telefonisch zu erreichen. Fragen Sie einfach dort mal nach.
Beste Grüße
die Redaktion
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Tja und das war es dann, der Veranstalter will die Tickets erstatten, aber Eventim reagiert nicht.
Ich hoffe, dass alle verärgerten Kunden von Eventim, diese Art Umgang auch nach Corona nicht vergessen.
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