Dem Verbraucher räumt das Gesetz das Recht ein, die abgegebene Bestellung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Aber wann beginnen diese 14 Tage?
Maßgeblich: „Ware erhalten”
Um einen verspäteten Widerruf eines Verbrauchers zu erkennen, ist es natürlich erforderlich zu wissen, wann denn die Widerrufsfrist beginnt und wann sie endet. Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss (z. B. auch bei online angeschlossenen Dienstleistungen oder beim Kauf digitaler Inhalte). Abweichend davon beginnt die Widerrufsfrist beim Verkauf von regulären Waren, sobald der Verbraucher (oder ein von ihm benannter Dritter, z. B. bei der Wunschlieferung an einen Nachbarn) die Ware erhalten hat. Achtung: Die Ablieferung in einer Postfiliale oder Abgabe beim Nachbarn ohne ausdrückliche Anweisung ist keine wirksame Zustellung, die zum Fristbeginn führt.
Für den Fall, dass der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden, beginnt die Frist zu laufen, sobald der Verbraucher oder ein von Ihm benannter Dritter (s. o.) die letzte Ware erhalten hat. Wenn die Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken (z. B. einzelne Lexikonbände) geliefert wird, geht die Widerrufsfrist sogar erst los, wenn der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Teilsendung oder das letzte Stück erhalten hat. In Fällen der regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum (z. B. Abos von Wein) laufen die 14 Tage hingegen schon, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die erste Ware erhalten hat.
Überprüfung erst bei vollständiger, mangelfreier Lieferung
Mit diesem Ansatzpunkt will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Verbraucher eine vollständige Lieferung erhalten hat, anhand derer er sich dann über Kauf und Rücksendung Gedanken machen kann. Das setzt voraus, dass der Kunde seine Lieferung insbesondere vollständig und in funktionstüchtiger Form erhalten habe, so das Amtsgericht Cuxhaven (Urteil vom 25.02.2020, Aktenzeichen 5 C 429/19).
Wie das Rechtsportal Beck Aktuell berichtet, habe in dem Fall die Kundin einen Thermomix bestellt. Weil dieser mit einem defekten Aufsatz geliefert wurde, musste erst ein neuer Aufsatz nachgeliefert werden. Zwischenzeitlich war die Widerrufsfrist nach Meinung des Händler abgelaufen und damit eine Rückgabe nicht mehr möglich. Die Amtsrichter in Cuxhafen stimmten nicht zu. Eine vollständige Überprüfung der Warenlieferung auf ihre Funktionstüchtigkeit sei erst mit der Ersatzlieferung möglich gewesen. Daher beginne erst zu diesem Zeitpunkt die Widerrufsfrist zu laufen.
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ich hatte vor kurzem eine Gitarre bestellt.
Diese wurde ohne den Tremolohebel geliefert (ein Hebel um beim Spielen die Saiten allsamt zu straffen oder zu lockern).
Nun wurde besagter Hebel geliefert.
Das Spielen ist nun wie vorgesehen möglich, der Hebel wies beim Auspacken aber optische Schäden auf (Lack abgeplatzt, Kratzer), ich habe daraufhin einen neuen Hebel verlangt.
Habe ich
a) Das Recht auf eine Nachbesserung, bzw. einen optisch unbeschädigten Hebel und gilt
b) das Ablaufen der Wiederrufsfrist bereits jetzt schon oder erst nsch vollständiger Lieferung eines optisch unbeschädigten Hebels (also insgesamt einer optisch unbeschädigten Gitarre)?
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Hallo Tim,
vielen Dank für deine Frage. Widerruf und Gewährleistung sind zwei verschiedene Rechte und bestehen unabhängig voneinander. Nichtsdestotrot z gilt auch bei dir: Eine vollständige Überprüfung deiner Gitarre ist ggf. erst mit der Ersatzlieferung möglich gewesen. Daher beginnt erst zu diesem Zeitpunkt die Widerrufsfrist zu laufen.
Geht es dir nicht um eine Rückabwicklung, sondern willst nur eine funktionstüchti ge Gitarre, kannst du dich auf dein Gewährleistungs recht berufen und eine Reparatur/Neuli eferung verlangen.
Viele Grüße
Die Redaktion
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eine in diesem Zusammenhang vielleicht noch interessante Frage: was passiert denn, wenn der Thermomix drei Tage nach Zustellung kaputt geht und der Kunde mit dem Hersteller in einen Supportablauf geht, um das Gerät funktionstüchti g zu bekommen? Hält die Frist dann für die Dauer des nicht benutzbaren Zustands bzw. der Instandsetzung an, auch wenn es in den ersten drei Tagen ja durchaus funktioniert hat?
Vielen Dank und Beste Grüße,
Horst Müller
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Antwort der Redaktion
Hallo Herr Müller,
Reparaturversuche haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die Widerrufsfrist.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Hallo,
ein Widerrufsrecht gibt es nur für Verbraucher. Bei dir klingt es aber so, als hättest du die Kassen als Gewerbetreibend er bestellt? In diesem Fall ist es richtig, dass es kein Widerrufsrecht gibt.
Ob ein Mangel vorliegt, hängt davon ab, wie die Artikelbeschrei bung aussieht. Wenn dort Stand, dass die Produkte bestimmte Gebrauchsspuren haben, ist das kein Mangel. Wenn die Kassen aber Mängel haben, die vorher nicht beschrieben waren, könntest du Gewährleistungs ansprüche haben.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Hallo Frank,
wir würden dir dringend den Gang zur Verbraucherzent rale oder zum Rechtsanwalt raten.
Diese können den Sachverhalt dann für dich bewerten und dir konkrete Handlungsempfeh lungen aussprechen.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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