Zwischen Amazon und seinen deutschen Marktplatz-Händlern besteht manchmal eine Art Hassliebe: Viele Händler machen auf Amazon große Umsätze, müssen sich aber den – nicht immer nachvollziehbaren – Regeln des E-Commerce-Riesen unterwerfen – etwa bei Sperrungen des jeweiligen Seller Accounts.
Jetzt hat das Landgericht München I in einem Urteil (Az: 31 O 17559/19) die Rechte von Amazon-Händlern gegenüber dem Marktplatz-Anbieter gestärkt, wie Internet World berichtet. Amazon darf demnach Guthaben eines gesperrten Händler-Kontos nicht einfach einbehalten.
Der Fall: Ein Amazon-Händler hatte seit 2017 über verschiedene europäische Amazon-Marktplätze Microsoft-Software verkauft. Wegen des Vorwurfs gefälschter Produkte wurde der Händler mehrfach gesperrt, im Jahr 2019 wurde der Account dann endgültig dichtgemacht, das damals bestehende Guthaben von rund 22.000 Euro behielt Amazon ein. Daraufhin verklagte der betroffene Online-Händler den E-Commerce-Riesen wegen der Zurückhaltung des Geldes.
Amazon muss Geld an Marktplatz-Händler auszahlen
Das Landgericht München I urteilte nun, dass Amazon die aufgelaufenen Verkaufserlöse des Marktplatz-Händlers nicht zurückhalten darf und auszahlen muss. „Unter keinen Umständen war eine Fallkonstellation denkbar, in der Amazon für den Verkauf der Waren in Anspruch genommen werden kann. Deshalb gab es auch keinen Anlass, die aufgelaufenen Kundengelder zurückzuhalten“, argumentierte der Rechtsanwalt des klagenden Händlers. Der Anwalt hatte Amazon wegen des Verdachtes auf Veruntreuung von Kundengeldern zu Beginn des Verfahrens sogar bei der Staatsanwaltschaft in München angezeigt – dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, das Verfahren sei rein zivilrechtlich zu betrachten. „Nach vorsichtigen Schätzungen summieren sich die von Amazon unberechtigt zurückgehaltenen Kundengelder allein in Deutschland auf einen zweistelligen Millionenbetrag“, erklärte der Jurist und sieht in dem Fall zukunftsweisendes Potenzial. „Jetzt liegt ein zivilrechtliches Urteil vor. Wenn Amazon jetzt seine Praxis des Einfrierens von Kundengeldern nicht ändert, dann ist das für mich eindeutig Veruntreuung.“
Das Problem der gesperrten Händler-Konten und -Guthaben bei Amazon taucht immer wieder auf. Auch die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft konnte jüngst einen ähnlichen Fall gegen Amazon gewinnen. (Landgericht München I, Beschluss vom 01.09.2020, Aktenzeichen: 1 HK O 11278/20).
Das können Online-Händler gegen Sperrungen von Amazon tun
Für Amazon-Händler, die von einer Sanktion oder gar einer Sperrung ihres Kontos betroffen sind, hat die OHN-Rechtsexpertin Yvonne Bachmann einige Tipps zusammengestellt.
- Im ersten Schritt sollte der betroffene Amazon-Händler den Gründen nachgehen. Für eine Deaktivierung des Verkäuferkontos durch Amazon gibt es zahlreiche Gründe. Meist handelt es sich um einen Verdacht auf Verstoß gegen die Amazon-Richtlinien oder mangelhafte Verkäufer-Metriken. Die häufigsten Gründe für eine Stilllegung des Kontos sind auch der Verdacht auf mehrere Konten, ungenügende Kundenzufriedenheitswerte, Markenrechts- oder Urheberrechtsverstöße oder der Verkauf unzulässiger Ware.
- Sieht der Händler den Sachverhalt anders oder kann die Sperrung wegen mangelnder Begründung nicht nachvollziehen, so muss auch aufgrund der neuen P2B-Verordnung die Sperrung durch ein Beschwerdeverfahren auf der Plattform angefechtet werden können. Dieses Mittel ist aber derzeit noch nicht ausreichend ausgebaut.
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Verkaufserlöse werden ohne Vorwarnung plötzlich einbehalten.
Auch nach VKS- Kontaktaufnahme und dem Bekanntwerden, dass es vielen Händlern so ergeht.
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Amazon ist wie die Pandora Büchse in sich verschlossen.
Leider geht es nicht ohne Amazon aber mit Amazon ist es auch nicht mehr das was es Mal war.
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Antwort der Redaktion
Hallo Lene,
bei Ebay dürfte das ganz ähnlich aussehen, allerdings gibt es dazu noch keine Rechtsprechung. Im Zweifel solltest du deinen Fall von einem Anwalt prüfen lassen.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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PayPal und Amazon hat schon deutsche Firmen Existenzen gekostet, weil keine Sau nachvollziehen kann, was die machen.
Wir haben kein PayPal und kein Amazon und es läuft trotzdem. Wer sich mit solchen Firmen verbrüdert, muss später nicht weinen, wenn sie Ihn ruinieren.
Wenn Kunden wirklich wüssten, was PayPal und Amazon abzieht, dann würde keine mehr mit dieser Scheisse zahlen.
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Ich habe nur den Name behalten was bei Amazon ein großer Fehler ist zugreifen auf mein Account geht nicht da eine Mailadresse hinterlegt ist die man mir nicht sagt, Anwalt eingeschaltet wo 4 Briefe entstanden, und mir wurde gesagt Klagen bringt nichts. ImAmazon Lager lagen 12 000 Artikel die alle auf meine kosten zurück gesendet wurden da Ich keine Artikel vernichten lasse.
Nie wieder Amazon
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Antwort der Redaktion
Hallo,
das ist eine sehr gute Frage, die wir so pauschal leider nicht beantworten können. Hier kommt es wahrscheinlich auch stark darauf an, was dazu in den AGB steht und inwiefern diese AGB rechtens sind.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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denken die .
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Ich werden seid Monaten Terrorisiert und habe auch deswegen schon einen Hörsturz erlitten. Schriftliches an Amazon wird nicht beantwortet. Sicher ist ich habe nichts verknüpft- ich habe kein geistiges Eigentum gestohlen. Allerdings habe ich 2 Beschwerden: " Ware nicht erhalten" schreiben die Kunden. Diese haben aber die Ware nicht angenommen, diese kam zurück. Amazon nimmt aber Unqualifizierte Beschwerden nicht heraus. Immerhin habe ich bei Ebay über 4000 Bewertungen 100 % Gut.
Anmerkung: Ich hatte im Mai schon meinen Vorjahresumsatz bei Amazon erreicht, seid dem gibt es Probleme.
Ich bin in den 9 Jahren Mitglied bei Amazon jetzt 6 mal schikaniert worden. Ich habe immer alles bei dem Kartellamt angezeigt.
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