Nun ist das sog. Gutscheingesetz, welches Verbrauchern bei wegen Corona abgesagten Veranstaltungen lediglich einen Gutschein zuspricht, rund ein Jahr alt. In den letzten zwölf Monaten hat es jedoch bereits für jede Menge Unmut gesorgt, besonders bei Kunden, die in finanzielle Not geraten und nun auf eine Rückzahlung angewiesen sind. Im Gegenzug dazu erhielten die meisten Verbraucher gar keine Reaktion oder Textbausteine bzw. Standardantworten.
Zuvor hätten die Betroffenen nach dem deutschen Recht eigentlich den vollen Kaufpreis erstattet bekommen und das Gutscheingesetz brachte einen Rückschlag für die Verbraucherrechte. Nach und nach drehte sich jedoch das Blatt bis auf wenige Ausnahmen wieder, denn zahlreiche Gerichte nahmen sich der Sache aus unterschiedlichen Blickwinkeln an. Unter anderem leitete das Amtsgericht Bremen eine Anfrage an den Europäischen Gerichtshof zur Frage der Zulässigkeit des Gesetzes. In einem Parallelverfahren wurde der Standpunkt vertreten, dass Ticket-Zwischenhändler wie Eventim dafür einstehen müssen, dass die Teilnahme an der Veranstaltung möglich sei. Das Amtsgericht Frankfurt beispielsweise, ist sogar von der Verfassungswidrigkeit der Gutscheinlösung überzeugt. Auch die Verbraucherzentrale hat sich seit Monaten bemüht, die Rechte der Verbraucher wiederherzustellen.
„gegen diese Benachteiligung eingesetzt – leider vergeblich”
Wer Tickets gekauft hatte, musste den Ersatztermin nicht akzeptieren und konnte bis zum 20. Mai 2020 bereits gezahltes Geld zurückverlangen. Eventim zeigte sich jedoch stur und tat genau dies nicht oder nur sehr schleppend. Der Ticketvermittler Eventim hatte schon vor dem neuen Gesetz in vielen Fällen eine Rückerstattung verweigert. Die Hinhaltetaktik hat sich offenbar ausgezahlt, denn mit dem Gutscheingesetz, welches seit Mai 2020 gilt, waren die Gutscheine vorrangig zu akzeptieren und das einbehaltene Geld quasi für den Kunden weg.
Eventim wurde deshalb schon im Frühjahr letzten Jahres für seinen Umgang mit den Erstattungen von der Verbraucherzentrale abgemahnt. Weil Eventim keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, musste Klage erhoben werden. Bis jetzt hat sich nichts getan. Am 28. April 2021 hat jedoch endlich der Prozess begonnen, wie die Verbraucherzentrale berichtete. Das Urteil soll am 9. Juni verkündet werden.
Eventim wendet unlautere Geschäftspraktiken an
In der Verhandlung, so wird in der Meldung offenbar, geht es auch um eine weitere Geschäftspraktik von Eventim, die uns viele Leser bestätigen. Im Falle von ersatzlos abgesagten Veranstaltungen sollen die erstatteten Ticketpreise regelmäßig gekürzt worden sein, beispielsweise um die Vorverkaufsgebühr oder eine andere nicht begründete Gebühr. „In nicht nachvollziehbarer Weise hat der Ticketvermittler Beträge einbehalten”, fasst die Verbraucherzentrale zusammen.
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ich bin verzweifelt :( Ich hatte Tickets gekauft für eine Veranstaltung, die ersatzlos gestrichen worden ist.
Leider hatte ich daraufhin die Tickets entsorgt, da ich sie noch nicht bezahlt hatte.
Jetzt erklärt mir eventim, dass ich die Tickets entweder zurückschicken muss (die ich ja nicht mehr habe) oder sie bezahlen muss obwohl die Veranstaltung ausgefallen ist.
Nie wieder bestelle ich bei eventim Tickets. Kundenkulanz ist ein Fremdwort !!
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Aufgrund der Corona-Pandemie und einer Infizierung mit Sars war es mir nicht möglich
den Gutschein einzulösen. Ist er jetzt verfallen? Was kann ich tun ??
Werner Wojack
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Antwort der Redaktion:
Hallo Herr Wojack
am besten wenden sie sich mit ihrem Anliegen direkt an die Verbraucherzent rale. Diese ist für solche Probleme spezialisiert und kann ihnen bestimmt weiter helfen.
Alles Gute und bleiben sie Gesund
die Redaktion
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Antwort der Redaktion:
Hallo Brigitte,
dieses Urteil bezieht sich lediglich auf die Vorverkaufsgebü hren. Bezüglich Ihrer anderen Kostenpunkten ist es uns leider nicht möglich, eine konkrete Auskunft zu geben. Dazu müssten wir die Verträge und die AGB prüfen, was uns in unserer journalistische n Arbeit aus Haftungsgründen leider nicht möglich ist. Die Verbraucherzent rale kann in solchen Fällen weiter helfen.
Alles Gute und viele Grüße
die Redaktion
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Nun bekam ich 3 Mails (!) zur Rückabwicklung der Karten vom letzten Jahr, aber keinen Hinweis, was dieses Jahr ist. Weder eine Info, ob auch der Ersatztermin dieses Jahr abgesagt wird oder ob es eine erneute Verschiebung gibt.
Im 1. Mail heißt es "Nach aktuellem Stand hat sich der Veranstalter dafür entschieden, dass Sie eine Gutschrift des Ticketpreises erhalten". In den beiden anderen dann "Nach aktuellem Stand hat sich der Veranstalter dafür entschieden, dass Sie einen Veranstaltergut schein erhalten."
Dann gelangt man auf ein Rückabwicklungs formular, mit dem man auch nur Gutscheine bekommt.
Ich möchte nun aber mein Geld zurück und finde dieses Verfahren sehr suspekt! Was soll man nun machen? Warten, bis das Urteil gefällt ist?
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Hallo Berner,
per Gesetz müssen Sie zunächst den Gutschein akzeptieren. Die Auszahlung des Betrages kann der Veranstalter nur freiwillig veranlassen.
Beste Grüße
Die Redaktion
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Inzwischen Kann ich daran nicht mehr nicht daran teilnehmen, wenn das Konzert irgendwann doch noch einmal stattfinden sollte,... da einen pfegefall zu betreuen habe u.rund um die Uhr bei meinem Angehörigen vor Ort sein muss.
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Antwort der Redakion
Hallo Birgit,
für die Rückerstattung musst du dich an den Veranstalter wenden. Dieser steht in der Regel auf dem Ticket selber drauf.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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