Händler und Hersteller von Musikinstrumenten müssen wegen Preisbindung und Preisabsprachen Bußgelder in Millionenhöhe zahlen. Wie das Bundeskartellamt mitteilt, wurden gegen die Unternehmen und verantwortlich handelnde Mitarbeiter Strafen in Höhe von insgesamt rund 21 Millionen Euro verhängt. Den Herstellern werde dabei vertikale Preisbindung, den Händlern horizontale Preisabsprache in mehreren Fällen angekreidet.
Bei den Händlern handelt es sich demnach um die Thomann GmbH und die Music Store Professional GmbH. Bei den Herstellern, beziehungsweise deren Vertriebsgesellschaften, handelt es sich um die Yamaha Music Europe GmbH, die Roland Germany GmbH und die Fender Musical Instruments GmbH. Das Verfahren war im April 2018 eingeleitet worden.
Hersteller setzten Mindestpreise durch
Zwischen den Herstellern der Musikinstrumente und den Händlern habe nach Angaben des Bundeskartellamts das Einvernehmen bestanden, die Mindestpreis-Vorgaben der Hersteller umzusetzen. Als Thomann und Music Store die Mindestpreise unterschritten hatten, hätten verantwortlich handelnde Mitarbeiter von Yamaha, Roland und Fender die Händler mehrfach kontaktiert und zu einer Preisanpassung aufgefordert. Diese Anpassungen seien dann auch vorgenommen worden.
„In vereinzelten Fällen wurden Sanktionen wie Lieferstopp oder Konditionenkürzung angedroht bzw. verhängt. Für einen Teil der Produkte erfolgte hingegen keine oder nur eine sporadische Durchsetzung bzw. Überwachung der vorgegebenen Mindestpreise“, so das Kartellamt.
13 Hinweise auf Preisabsprachen zwischen Thomann und Music Store
Thomann und Music Store hätten allerdings auch durch Beschwerden bei den Herstellern über die Einhaltung der Mindestpreise bei anderen Instrumentenhändlern verlangt. Zudem hätten sich auch Hinweise auf Preisabsprachen zwischen den beiden Händlern ergeben. In 13 Fällen seien Absprachen über Preiserhöhungen für einzelne Musikinstrumente bzw. ergänzende Produkte erfolgt.
„Hersteller und Händler von Musikinstrumenten haben über Jahre hinweg systematisch darauf hingewirkt, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbrauchern einzuschränken“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. „Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern nicht nur an die betroffenen Unternehmen, sondern auch an die gesamte Musikinstrumente-Branche das klare Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung und von Preisabsprachen nicht toleriert werden.“
Die Hersteller und Händler hätten bei der Aufklärung der Absprachen umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert – dieser Umstand sei bei der Festsetzung der Bußgelder berücksichtigt worden. Das Verfahren wurde schließlich durch eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung abgeschlossen.
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Das Mindestpreisver bot bezieht sich auf die Vorgabe des Herstellers an die Händler, welcher VERkaufspreis (Kunde -> Händler) mindestens gelten muss. Den Einkaufspreis (Händler -> Hersteller) und damit die Grundlage für hochwertige Produktion und faire Löhne bei der HERSTELLUNG tangiert das nicht.
Die Händler haben längst andere Probleme. Da sorgen Hersteller teilweise mit für den Händler um die Ecke kaum noch erfüllbaren Vorgaben an Mindestabnahme, Ausgestaltung der Präsentationsfl äche usw. dafür, dass z.B. Fender-Produkte nicht mehr angeboten werden können oder man bei Einzelbestellun gen kaum noch in wettbewerbsfähi ger Zeit beliefert wird.
Thomann z.B. kann nur deshalb so gut wie alles recht kurzfristig liefern, weil er für die Hersteller attraktive Stückzahlen über seinen Internet-Versan dhandel absetzen kann. Und preislich orientieren sich seit vielen vielen Jahren so gut wie alle anderen Händler am "Thomann-Preis" bzw. "Musicstore-Pre is", in Testberichten dann gerne als "Straßenpreis" bezeichnet. Den UVP des Herstellers interessiert kaum jemanden.
Es ist wie beim Tante-Emma-Lade n: Wer die kleinen Musikalienhändl er um die Ecke schützen will, muss dort auch einkaufen. Teurer, geringere Auswahl, ggf. längere Lieferzeiten usw.; das Verbraucherverh alten entscheidet.
Auf das Kartellamt schimpfen ändert am Ladenlokal-Ster ben wenig.
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NOCHMAL ! Der Staat verzichtet nicht auf Steuern, sondern sind DIESE IMMER FESTGELEGT ! Es ist dem Staat scheissegal ob man die stemmen kann oder nicht ! Der Staat setzt selber einen "Mindestpreis" fest - im übertragendem Sinne "Mindeststeuer in Prozent voraus", aber den Handel kann keinen Mindestpreis machen um alle Kosten decken zu können ? Was ist das für ein Schwachsinn ?
Nirgends auf der Welt kann man so Preise kaputt machen wie in der EU. Alle um uns herum auf der Welt verdienen sich doof und dämlich. Würde es Mindestpreise geben, gebe es viel mehr gut bezahlte Arbeitsplätze und Krisensichere Firmen geben. Hat Corona nicht gezeigt, dass sogar eine Konzern wie Lufthanse innerhalb ein paar Wochen pleite ist ? Warum ist das wohl so ? Weil heute alle über Bankenfinanzier ungen läuft grade grosse Firmen, kaum Reserven haben.
Wenn die sogenannten Kunden an Ihrem Wohlergehen Interesse hätten, dann würde sie die eigenen Firmem im Land unterstützen und nicht Google, Amazon und Co. den Vorrang geben. Wenn ein Amazon in Ländern verkaufen kann, wo es festgelegte Preise gibt, dann ist es für Amazon kein Problem diese Preis-Idiotie in der EU stemmen zu können. Ist das o schwer zu verstehen ?!?.
Nochmal, das Kartellamt hat nichts anderes mit Thomann und Musicstore erreicht, ale EUCH VERBRAUCHER ZU SCHWÄCHEN und ZUBENACHTEILIGE N ! NICHTS. Wer was anderes sagt, hat keine Ahnung!
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