Am 1. Juli 2021 trat der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Seitdem dürfen Anbieter mit der entsprechenden Lizenz online Glücksspiele anbieten. Mit der Neuerung sind nun also Online-Casinos legal. Vorher waren diese lediglich in Schleswig-Holstein erlaubt. Wer nicht in Schleswig-Holstein lebte, musste sein Glück auf Seiten aus Österreich oder Malta versuchen. So ging es auch einem Glücksspieler aus Hessen. Zwischen 2017 und 2020 verzockter er rund 77.000 Euro in einem maltesischen Online-Casino. Nun hat das Landgericht Frankfurt (Urt. v. 29.07.2022, Az. 2-07 O 431/20) entschieden, dass der Mann sein Geld zurückerhält.
Online-Casino war illegal
Das Landgericht Frankfurt stützt seine Entscheidung auf den Umstand, dass das maltesische Angebot nach dem damals gültigen Glücksspielstaatsvertrag mit der Fassung von 2012 rechtswidrig war. Damals war Glücksspiel im Online-Bereich generell noch verboten. Auf dieser Grundlage durfte der Glücksspieler nun seinen Einsatz zurückfordern. Zurückgegriffen wurde dabei auf den § 134 BGB, der besagt, dass ein Rechtsgeschäft, welches gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig ist. Dass der Mann selbst von einem illegalen Angebot Gebrauch machte, spielte bei der Betrachtung laut der LTO keine Rolle. Das wirkt soweit auch schlüssig: Ginge man davon aus, dass ein illegales Casino kein Geld zurückerstatten müsste, weil die Spieler wissen, dass es illegal ist, würde das Verbot zumindest ein Stück weit ins Leere laufen. Damit würde man gesetzes- und sittenwidrigen Handlungen Vorschub leisten.
Verbot mit dem Unionsrecht vereinbar
Das Casino wandte noch ein, dass das damalige Verbot gegen das Unionsrecht verstoßen hätte. Immerhin sind solche Angebote in Malta legal und in der EU gilt das Gebot der Warenfreiheit. Dieser Argumentation erteilte das Gericht allerdings eine Absage. Das Verbot von Online-Glücksspiel schränkte zwar die Dienstleistungsfreiheit von Anbietern aus anderen Mitgliedstaaten ein, sei aber verhältnismäßig gewesen.
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