Eine Infektion mit HIV ist zumindest in diesem Teil der Welt gut behandelbar und stellt kein Todesurteil mehr dar. Dennoch erfahren Betroffene noch immer Stigmatisierungen. Diese Erfahrung musste nun auch ein Mann machen, als er sich bei der Berliner Feuerwehr als Beamter für den feuerwehrtechnischen Dienst bewarb und abgelehnt wurde.
Negativer HIV-Status nicht zwingend notwendig
Der Bewerber selbst erfuhr von seiner Infektion durch einen Test, der standardmäßig bei allen Bewerbern der Feuerwehr durchgeführt wird. Aufgrund des positiven Testergebnisses wurde er für „dauerhaft feuerwehrdienstuntauglich“ eingestuft. Zu Unrecht, stellte nun das Verwaltungsgericht Berlin (Urt. v. 23.09.2022, Az. VG 5 K 322.18) fest.
Die Ablehnung verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Daher wurden dem Bewerber 2.500 Euro Schadensersatz zugestanden. Seine Begründung stützt das Gericht laut LTO auf die Einschätzung eines Sachverständigen: Ein HIV-positiver Mensch, der behandelt wird, könne das Virus praktisch nicht übertragen. Auch die Leistungsfähigkeit sei grundsätzlich nicht eingeschränkt. Somit gab es keine beruflichen Gründe, die die Ablehnung aufgrund des positiven Testergebnisses rechtfertigen.
Zulässigkeit des Tests fraglich
Überdies lässt der Fall vor dem Hintergrund der Fortschritte in der Medizin die Frage aufkommen, ob die generelle Durchführung von HIV-Tests für bestimmte Berufsgruppen überhaupt zulässig sei. Diese Frage wirft laut der TAZ zumindest Holger Wicht von der Deutschen Aidshilfe auf. „Fakt ist, dass HIV bei rechtzeitiger Therapie im Berufsalltag keine Rolle spielt“, wird Wicht zitiert. Die Berliner Feuerwehr begrüßt das Urteil jedenfalls und äußerte gegenüber der TAZ: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes schafft insoweit Klarheit für zukünftige Einstellungsverfahren, weshalb die Berliner Feuerwehr das Urteil grundsätzlich begrüßt.“
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Generell dürfen Arbeitgeber nicht nach dem HIV-Status von Bewerbern fragen. Auch Tests dürfen in der Regel nicht verlangt werden. Das gilt auch für medizinische Bereiche. Tests dürfen nur dann verlangt werden, wenn es auch ein echtes Risiko einer Übertragung gibt. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Arzt eine OP durchführen soll, bei dem das Risiko besteht, dass er sich selbst verletzt und es so zu einer Übertragung über das Blut kommen kann.
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