Bereits seit mehreren Jahren dauert der Streit zwischen Renate Künast und Facebook an. Grund dafür waren Beleidigungen, gegen die Politikerin, die auf Facebook veröffentlicht wurden. Künast wollt die Klarnamen der Nutzer haben, um gerichtlich gegen diese vorzugehen. Damit ein Herausgabeanspruch besteht, muss es sich um strafbare Beleidigungen handeln. Das Berliner Kammergericht gab der Politikerin nun recht, wie LTO berichtete.
Das Landgericht Berlin hat im Jahr 2019 in einem Beschluss zahlreiche heftige Beleidigungen gegen die Politikerin als zulässig erklärt und einen Klage auf Herausgabe der Nutzerdaten abgewiesen. Der Beschluss war damals scharf kritisiert worden.
Nachdem Künast gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt hatte, wurden nur 12 der für das Verfahren relevanten Kommentare als strafbare Beleidigung gesehen.
Streit ging vor das Bundesverfassungsgericht
Im Februar dann ging der Streit vor das Bundesverfassungsgericht. Hier hat die Grünen-Politikerin bereits einen Sieg errungen. Das Bundesverfassungsgericht war der Ansicht, dass der Beschluss des Landgerichts in der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht die Bedeutung und Tragweite des Persönlichkeitsrechts verkannt hat. Unter Maßgabe dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts musste sich das Berliner Kammergericht mit den getätigten Aussagen auseinandersetzen.
„Vorsicht und Mäßigung“
Die Beleidigungen waren vor allem aufgrund eines Fehlzitats, welches Künast zugeordnet wurde, gefallen. Das Kammergericht hat in seiner Entscheidung außerdem klargemacht, dass die Nutzer hätten wissen können, dass es sich um ein Falschzitat handelt. Auch deshalb handelt es sich bei den Äußerungen nicht um Aussagen, die geeignet sind, einen Beitrag zum öffentlichen Meinungsbild zu leisten. Da es allgemein bekannt ist, dass im Internet gezielt Falschmeldungen zur Stimmungsmache gegen Meinungen oder Personen eingesetzt werden, sollten Nutzer Vorsicht und Mäßigung walten lassen und können sich nicht blind darauf verlassen, sich auf die Meinungsfreiheit berufen zu können.
Alle 22 streitgegenständlichen Kommentare wurden nun als Beleidigung eingestuft, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Künast hat sich bei dem Rechtsstreit von der Organisation Hate Aid unterstützen lassen. In einer Pressemitteilung der Organisation sagte Künast: „Ich muss jetzt erst mal tief Luft holen, um mich nach dem langen Kampf freuen zu können. Aber nach der Entscheidung des Landgerichts 2019 schließt sich nun ein Kreis. Wer sich in der Demokratie engagiert, ist nicht Freiwild derer, die die Demokratie systematisch zerstören wollen. Gerade in diesen Zeiten ein wichtiges Zeichen.“
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