Die Gründe, warum man sich einen unrichtigen Impfausweis beschaffen möchte, sind vielfältig. Und wo es einen Bedarf gibt, da gibt es auch einen Markt. So schossen mit den zahlreichen Folgen, die eine fehlende Impfung seit der Verfügbarkeit der ersten Impfstoffe beruflich oder privat hatte, auch diverse Angebote aus dem Boden. Der gefälschte Impfausweis per Klick war geboren. Nun arbeitet die Justiz nach und nach die Delikte auf.
Täter gingen „dilettantisch“ vor
Das Amtsgericht München verurteilte Mitte März eine Bande zu erheblichen Bewährungsstrafen. Gewerbs- und bandenmäßige Urkundenfälschung lautete die Anklage. 15 gefälschte Impfausweise hat die Gruppe seit März 2021 an acht verschiedene Abnehmer nach den Feststellungen des Gerichts für 250 bis 300 Euro verkauft. Weil die Angeklagten für sich selbst ebenfalls unrichtige Impfausweise hergestellt haben, kam noch ein weiterer Anklagepunkt hinzu.
Dabei gingen sie eher semiprofessionell vor und setzten zwar selbst gefertigte Stempel und selbst gedruckte Impfstoff-Chargen-Aufkleber ein, um eine angeblich im Impfzentrum Augsburg vorgenommene Corona-Schutzimpfung zu suggerieren. Die für die Fälschung verwendeten Stempel haben jedoch entweder eine falsche Adresse des Impfzentrums Augsburgs verwendet oder einen Schreibfehler enthalten, so die Pressemitteilung des Gerichts. Zudem habe man die Impfausweise an Münchener verkauft, die zu dem Zeitpunkt jedoch eher wenig glaubhaft in Augsburg zu einer Impfung gewesen sein sollen.
Vertrauen der Bevölkerung verletzt
Erheblich strafschärfend wertet das Gericht, dass die Angeklagten durch ihre Handlung dazu beigetragen haben, dass die jeweiligen Abnehmer die geltenden Bestimmungen im Zuge der Covid-19-Pandemie unterwandern konnten. Gesellschaftliche Bereiche wie Gastronomiebesuche waren lange Zeit nur mit einem Impfausweise zugänglich. Das Vertrauen der anderen Gäste oder Besucher, dass alle anderen ebenfalls geimpft sind, sei damit verletzt worden.
Das Gericht verurteilte den Drahtzieher schließlich zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen (Urteil des Amtsgerichts München vom 15.03.2023, Az.: 857 Ls 380 Js 144832/21). Die beiden weiteren Bandenmitglieder wurden jeweils zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Ein Geständnis kam den Angeklagten bei der Strafzumessung zugute. Wie die Bande aufflog, ist nicht bekannt. Fest steht jedoch: Nicht nur der Verkauf, sondern auch das Kaufen und Besitzen eines gefälschten Impfpasses ist eine Straftat. Möglicherweise nehmen die Strafverfolgungsbehörden nun auch Ermittlungen gegenüber der Käufer auf.
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