Teslas bekommen einen eingebauten Bodyguard mitgeliefert. Die Kameraüberwachung beschützt das Auto zwar beim Parken, sammelt dazu jedoch jede Menge Daten aus der Umgebung wie Passanten oder Kennzeichnen anderer Autos. Unter bestimmten Umständen würden diese Aufnahmen auch gespeichert werden. Ein Datenschutzproblem ist vorprogrammiert – und zwar in erster Linie nicht für Tesla, sondern den Nutzer, also den Eigentümer oder Fahrer des Fahrzeugs. Mitte letzten Jahres bekam Tesla deshalb eine Abmahnung der Verbraucherschützer, insbesondere wegen der irreführender Werbung zur Funktion des Wächter-Modus gegenüber Verbrauchern (wir berichteten).
DSGVO: Aufnahme des Umfelds unzulässig
Das Erheben von sensiblen Daten bedarf entweder einer bestimmten Rechtsfertigungsgrundlage oder der Einwilligung. Bei den Filmaufnahmen anderer Personen im öffentlichen Raum scheidet letzteres schon aus rein praktischen Gründen aus. Eine Berufung auf das berechtigte Interesse wiederum kommt nach Auffassung der Datenschutzbehörden nur bei anlassbezogener Aufzeichnung unter bestimmten Rahmenbedingungen in Betracht. Man kennt die Diskussion zur Genüge von Dashcams. Auch andere Gründe, warum ein Tesla-Besitzer ohne weitere Hürden Filmaufnahmen starten kann, sind nicht ersichtlich.
Somit begeht jeder Tesla-Besitzer, der den Wächter-Modus zum Einsatz bringen will, automatisch einen Datenschutzverstoß, weshalb der Automobilhersteller mit seiner Werbung für das Feature vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) abgemahnt wurde. Tesla hat nach der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, berichtet die Verbraucherorganisation jüngst.
„Kameraüberwachung von Dritten ohne deren Wissen, das geht nicht“
„Verbraucher:innen konnten den Wächter-Modus von Tesla nicht ohne massive Datenschutzverstöße nutzen. Sie riskierten ein Bußgeld, wenn der Modus aktiviert war. Diese Information hat in der Werbung für den Wächter-Modus allerdings gefehlt“, kommentiert Ramona Pop, Vorständin des VZBV das frische Urteil (LG Berlin, Urteil vom 04.04.2023, Az.: 52 O 242/22).
Bei den Werbeaussagen zur CO2-Ersparnis, die die Verbraucherschützer ebenfalls beanstandet haben, sieht das Landgericht Berlin keine Irreführung der Verbraucher. Der VZBV will gegen das Urteil Berufung einlegen.
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Da wär nun die Chance da gewesen, auch die deutsche Welt ein wenig besser zu machen, aber nichts.
Wer sich sicher sein kann, dass alles beobachtet wird, der begeht auch nciht so einfach mal eben Straftaten oder massakriert mal so eben mit einem Schlüssel dein Auto, haut den Einkaufswagen davor ... Und ebenso ist bei einem Unfall, wo di Polizei ja lieber 10 Stunden lang die Autobahn sperrt, weil man ja feststellen muss, wer denn Schuld war, um dann hinterher eine der Versicherungen zahlen zu lassen. Dabei verteilt sich das doch später gem. dem Gesetz der grossen Zahl auf alle Versicherungen.
Und mal ehrlich gesagt, macht es Sinn wenn in jedem Tunnel stillschweigend die AGBs unterschrieben werden, dass der Fahrende dort von Kameras beobachtet werden darf? Es ist längst Usus, dass auf öffentlichen Plätzen jederman beobachtet werden kann durch "öffentliche" Kameras.
Das ist dann also ok, wenn der Staat das macht.
Wenn aber Tesla mit Millionen Kameras daherkommt, ja dann ist es in BRD mal wieder der Teslahass, der da durchschlägt.
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Oder Iran, da wird jetzt auch modern Technik eingesetzt, um Frauen zu identifizieren, die kein Kopftuch tragen - alles ganz modern!
Vielleicht einfach auswandern? Das ist doch eine tolle Alternative!
Die Frage ist doch, was ist mehr wert, Freiheit oder Sicherheit. Und genau das ist die grundsätzliche Frage hinter dem Datenschutz, leider versteht das der geneigte FDP-Wähler einfach nicht...
@Redaktion - bitte entschuldigt, aber manchmal muss etwas Polemik einfach sein!
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