Ist Emmentaler eine Marke oder eine Käsesorte? Mit dieser Frage musste sich nun das Gericht der Europäischen Union (EuG) auseinandersetzen. Im Kern ging es darum, ob sich lediglich aus der Schweiz kommender Käse als Emmentaler bezeichnen darf.
Keine Registrierung durch die EUIPO
Der Branchenverband Emmentaler Switzerland wollte Emmentaler laut der LTO bei dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) als Herkunftsbezeichnung schützen lassen. Damit wollte der Branchenverband erreichen, dass ausschließlich Emmentaler, der aus der Schweiz stammt, auch so bezeichnet werden darf.
Das EUIPO verweigerte die Eintragung und das EuG bestätigte diese Entscheidung nun. Hätte Emmentaler Switzerland mit seinem Anliegen Erfolg gehabt, hätte dies direkte Auswirkungen auf Käse-Produzenten gehabt: So hätte Emmentaler, der nicht aus der Schweiz kommt, stets eine Herkunftsbezeichnung wie etwa „Sächsischer Emmentaler“ tragen müssen.
Keine geografische Herkunft
Ausschlaggebend für die Beurteilung war die Frage, was der maßgebliche, deutsche Verkehrskreis unter Emmentaler versteht. Muss Emmentaler unbedingt aus der Schweiz stammen? Oder handelt sich eben doch nur um eine Käsesorte? Laut EuG ist Letzteres der Fall: Verbraucher:innen verstünden die Bezeichnung Emmentaler gerade nicht als geografische Herkunftsbezeichnung, sondern eben lediglich als eine von vielen Käsesorten. Daher konnte die Eintragung nicht wie gewünscht vorgenommen werden.
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