In dieser Woche konnte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gleich zwei Erfolge vor Gericht erzielen. Gegenstand der Verhandlungen waren von der DUH abgemahnte Werbeversprechen zweier Unternehmen, die ihre Waren mit „Klimaneutralität” und „CO2-Neutralisierung" bewarben.
Immer öfter nutzen Unternehmen derartige Begrifflichkeiten, um ihre Waren oder Dienstleistungen als besonders klimafreundlich darzustellen. Doch dahinter verbirgt sich manchmal nur der schöne Schein. Das sah die DUH auch im Falle von Beiersdorf und der Drogeriemarktkette dm ähnlich und ging bereits im letzten Jahr juristisch gegen die Unternehmen vor – wie sich jetzt herausstellt, mit Erfolg.
Beiersdorf unterzeichnet Unterlassungserklärung
Nach Ansicht der DUH stellte das Bewerben von Waren als vermeintlich klimaneutrale Produkte durch die Beiersdorf AG eine Verbrauchertäuschung dar. Vor dem Landgericht Hamburg gab die Beiersdorf AG vorgestern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab (Az. 312 O 126/22). Damit verpflichtet sie sich zu mehr Transparenz bei der Bewerbung ihrer Produkte.
Wie das Presseportal weiter berichtet, soll in Zukunft durch Links und/oder QR-Codes unmittelbar auf die Seiten verwiesen werden, die über die zur Kompensation der Projekte informiert. Die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung bewahrte Beiersdorf vor einer durch das Gericht angekündigten Verurteilung zu drei von vier Klageanträgen. Bis Ende August hat Beiersdorf Zeit, sein Produktlabel zu ändern und die Informationskette zur Klimakompensation für die Verbraucher:innen sicherzustellen.
Dm zeigt Bereitschaft zur Unterzeichnung
Bei der Drogeriemarktkette dm steht die Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung noch aus. Dazu zeigte sie sich jedoch gestern in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe bereit. Die Kette wolle die Unterlassungserklärung wegen der Nutzung des Begriffs „klimaneutral“ abgeben. Wie die DUH selbst erläutert, habe sie im Verfahren umfangreich unter Beweis stellen können, dass vor allem ein Waldschutzprojekt in Peru nicht im Ansatz den Erfolg bringt, welcher mit einer echten Klimakompensation verbunden wäre. Zukünftig wolle dm ganz auf das Klimaneutralitätsversprechen verzichten.
Ebenso bezieht sich der Rechtsstreit auf die Aussage „umweltneutral“, mit der dm inzwischen mehr als 100 Produkte bewirbt. Herangezogen werden dabei aber nicht alle Umweltbestandteile, argumentiert DUH. Eine komplette Kompensation der Umweltnachteile durch dm finde hingegen nicht statt. Bis Ende Juni hat dm Zeit, die Unterlassungserklärung abzugeben, andernfalls werde das Gericht am 19. Juli 2023 seine Entscheidung verkünden.
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