Die Fledermaus in einem Oval verbinden die allermeisten vermutlich mit dem Superhelden Batman. Seit 1998 ist dieses Logo in der EU auch markenrechtlich geschützt und gehört dem amerikanischen Unternehmen DC Comics. DC Comics lieferte sich jetzt mit einem italienischen Großhändler einen Markenrechtsstreit, denn das italienische Unternehmen beantragte die Löschung der Marke, wie das Gericht der Europäischen Union in einer Pressemitteilung verkündete.
Erster Comic bereits 1939 erschienen
Die erste Erwähnung Batmans war bereits 1939 in einem Comicmagazin. Eine eingetragene Marke ist das Oval mit der Fledermaus in Europa erst seit 1998. Das italienische Unternehmen Commercial Italia aus Neapel will ein ähnliches Logo für seine Produkte in den Warenklassen Kleidung und Faschingskostüme nutzen.
2019 beantragte das Unternehmen bei der EUIPO, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, eine Löschung der Marke. Das Unternehmen begründete den Antrag so, dass die Marke keine Unterscheidungskraft habe und nur beschreibend sei. Die Marke würde nicht mit dem Verlag in Verbindung gebracht, sondern lediglich mit der Figur des Superhelden.
Die EUIPO stellte jedoch fest, dass die Figur des Batmans sehr wohl in den Verkehrskreisen mit dem Verlag in Verbindung gebracht wird. Gegen diese Entscheidung ging Commercial Italia vor dem Gericht der Europäischen Union vor.
Gericht der Europäischen Union wies die Klage ab
Das Gericht der Europäischen Union wies die Klage allerdings ab. Es gab der EUIPO recht. Es stellte fest, dass die Marke entgegen der Auffassung von Commercial Italia eine Unterscheidungskraft besitzt. Eine Unterscheidungskraft ist dann gegeben, wenn die Marke geeignet ist, die Ware, für die die Eintragung beantragt wird, von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden und so dem Markeninhaber zuzuordnen. Das Gericht war der Auffassung, dass das Batman-Logo zwar in der Tat mit der Figur des Batman in Verbindung gebracht wird, die Figur des Batman allerdings immer auch mit DC Comics.
Der Antrag auf Löschung der eingetragenen Marke wurde somit abgewiesen.
Die Entscheidung ist noch nichts rechtskräftig. Innerhalb von zwei Monaten können Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt werden.
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