Zahlen Käufer ihre Rechnungen nicht, ist das für Unternehmen keine schöne Sache, gehört jedoch zum Tagesgeschäft. Das Geld erfolgreich einzufordern kostet Zeit, Nerven und in der Regel auch weiteres Geld. Um schnell an selbiges zu gelangen, arbeiten viele Inkassobüros mit unlauteren Tricks, überzogenen Kosten und Einschüchterungsmaßnahmen. Der Bereich des Forderungsmanagements ist daher eine der Branchen mit dem schlechtesten Ruf. Die Inkasso-Dienste der Otto Group befeuern dieses negative Image nun.
„Unternehmen dürfen sich nicht auf dem Rücken von Verbraucher:innen bereichern“
Kommt es innerhalb der Otto Group zu ausstehenden Forderungen, werden diese an die EOS Investment GmbH übertragen, welche wiederum ihr Schwesterunternehmen, die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH, mit der Eintreibung beauftragt. Über dieses Geschäftsmodell, so die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), würden jedoch unnötige Kosten zulasten der Verbraucher:innen produziert. Ein entsprechendes Musterfeststellungsverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg war nun erfolgreich.
Die EOS Investment dürfe die Kosten für die Beauftragung der Inkassotätigkeit ihres Schwesternunternehmens nicht verlangen. Dem Geschäftsmodell, den Säumigen künstlich erhöhte Kosten durch Inkassobüros abzuknöpfen, sei nun ein Riegel vorgeschoben worden, kommentierte vzbv-Vorständin Ramona Pop.
Signal für die gesamte Inkassobranche
Aus Sicht des vzbv sollte das Unternehmen auf eine Geltendmachung der Inkassokosten verzichten und schon geleistete Zahlungen erstatten. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, profitieren Verbraucher:innen, die sich ins Klageregister eingetragen und so an der Klage beteiligt haben, rät der vzbv. Diese können sich dann auf das Urteil berufen und geleistete Zahlungen zurückfordern.
„Wir haben bereits heute Vormittag Revision gegen das Urteil angekündigt und ein Statement veröffentlicht, weshalb wir die Entscheidung des OLG Hamburg für falsch halten“, teilte unserer Redaktion heute hingegen Daniel Schenk, Leiter der Unternehmenskommunikation der EOS Gruppe in Deutschland, mit. „In allen behandelten Musterfällen lag unstrittig ein Zahlungsverzug vor. Bei der Bearbeitung dieser Forderungen sind Kosten entstanden, die nach unserem Rechtsverständnis der säumige Zahler zu tragen hat", heißt es dort. Es überrascht, dass das OLG Hamburg in seinen Ausführungen wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt hat, kommentiert auch der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen. Der BGH wird den Fall nun entscheiden müssen.
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Es geht hier darum, dass Otto selber mahnen kann und eine Gebühr in Höhe von 2-3 Euro in Verfahren von Gerichten anerkannt wird.
Ansonsten darf man gleich gerichtliches Mahnverfahren einleiten bei Verzug der Zahlung ....
Das kennst du doch bestimmt alles.
Otto und Co gebe ab oder verkaufen die Offenen Zahlungen einfach weiter und dann kann der Mahnverein, die EOS oder dgl. dann plötzlich über 2-3 Euro verlangen.
Was für eine dusselige illegitime gesetzliche Regelung ist das denn?
Und jemand der nicht zahlt zahlt erst recht nicht wen aus 5 Euro anstatt 8 Euro dann plötzlich 60 Euro geworden sind. Schon alleine aus Hass nicht.
Für mich ist es pervers, wenn dann Damen und Herren kaffeetrinkend und in Schlips und Kostüm sich die ... im Bürodrehstuhl schaukeln und aus 5 Euro Artikelwert dann 60 für diese Leute geworden sind.
Das Produkt von 5 Euro hat ex fabrik 50 cent gekostet. Das ist westliche Dekadenz.
Und das findest du, sollte man begrüssen?????? Ich finde es pervers. So schlimm es ist, aber das muss man einfach in den Preis mit einrechnen. Auf jeden fall nicht so schlimm, als wie wen man noch mehr Sesselfurzer mit durchzieht.
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zu Ihrem Artikel möchte ich meinen Unmut über das Verhalten der Schuldner und der Rechtsprechung zum Ausdruck bringen. Nach meiner nun 7 jährigen Erfahrungen im Onlinegeschäft - wir sind ein kleiner Onlineanbieter - hat sich herauskristalie siert, dass es sich überwiegend - mindestens innerhalb unserer Kundenklieentel - meistens um den seblben Typus Schuldner handelt. Die Gesetzgebung legalisiert und Unterstützt quasi mit solchen Urteilen das Verhalten dieser Leute. Die Einkäufe werden vorsätzlich, unter dem Wissen, dass sie höchstwahrschei nlich nicht bezahlt werden können, im Internet getätigt. Sicherlich gibt es Prüfungsmechani smen um auffällig gewordene Konsumenten herauszufiltern . Dies wiederrum führt u. A. dazu, dass ggf. unschuldige Menschen, aus bestimmten Gründen ihrer Vergangenheit, mit in diesem Raster mit hängenbleiben und dadurch benachteiligt werden. Die Schuldner reagieren auf keinerlei Mahnungen, sind nicht bereit ein persönliches Gespräch zu führen, obwohl ihnen adäquate Zahlungstermine oder Ratenzahlungen angeboten werden, Telefonnummern werden unterdrückt, bzw. blockiert oder einfach nach der Annahme direkt wieder weggedrückt. Hier bleibt dann nur noch der letzte Weg, über Inkasso Dienstleister den Versuch zu starten, an die offenen Forderungen heran zu kommen. Leider haben diese Dienstleister eben die selben Probleme. Letztendlich können Mahn- und Vollstreckungsb escheide nicht zugestellt werden, da an den zwar bekannten Adressen, keine Namenshinweise existieren. Dass die Inkassounterneh men dann noch mit solchen Urteilen zu kämpfen haben, ist eigentlich unzumutbar. Der Aufwand an teils sogar kleinsten Beträgen im zweistellgen Bereich, ist exorbitant und lohnt sich in der Regel kaum. Und dieses Wissen und nun noch solche Urteile machen sich diese Schuldner zu nutzen. Es werden hier leider die entstehenden wirtschaftliche n Schäden der Gläubiger und Inkassobeauftra gen in keinster Weise betrachtet und berücksichtigt. Das Urteil belohnt sogar noch das Verhalten, indem den Schuldnern ihr tatsächliches schuldhaftes Verhalten mit Rückforderungen belohnt wird.
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Die Ungleichbehandl ung der Unternehmen in diesem Fall alleine ist schon unrechtmässig und die Auswirkungen sind einfach nur krank. Noch ne zus. Firma und zus. Kosten für die Volkswirtschaft .
Ds sollt dr Staat garnicht dulden und diesem Spuk gesetzlich den Riegel vorschieben. Aber nein.
Und was tun die Herren und Damen Juristen? Die lamentieren in ihrem Juristenlatein und kommen zu höchst unterschiedlich en URTEILEN.
ALLEINE SCHON DASS ES KEINE EINDEUTIGKEIT IM GESETZ GIBT, ZEIGT DOCH DIE MINDERR QUALITÄT DER GESETZGEBUNG.
Deswegen meine Tip. Es solle sich mal jeder Gedanken darum machen, was jemand leistet der ein Auto oder einen Fernseher baut und dann vergleichen, was der Wert von Diesem ist oder Jenem.
Also mein Auto fährt dahin, wohin ich es wünsche. Nicht einmal selbständig rechts oder links. Die Juristerei ist von solche Präzision extrem weit entfernt.
Da fährst du sozusagen ständig vor dem Baum oder im Zivilprozess kommst du nur an. wenn du für die paar km Strecke noch einen Helfer, de RA mit an Bord genommen hast.
Und warum kostet trotz diesem schlechten Output der RA eigentlich so viel Geld??????
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