Der Virologe Hendrik Streeck, der zu Zeiten der Corona-Pandemie des Öfteren in den Medien auftrat, hat in einem Eilverfahren vor dem Landgericht Bonn gegen Meta gewonnen. Grund dafür waren Werbeanzeigen für pseudomedizinische Produkte, auf denen das Gesicht des Virologen abgebildet war, wie LTO berichtete.
Im Internet finden sich allerlei unseriöse Werbeanzeigen, mit Gesundheitsversprechen. Im vorliegenden Fall wurden von verschiedenen Nutzerprofilen Werbeanzeigen mit dem Teaser „Warum Apotheken schweigen“ gepostet. Die Anzeigen enthielten verschiedene Bilder, die betitelt waren mit „Wie ich Prostatitis losgeworden bin“, „Wie ich Hörverlust losgeworden bin“, „Wie ich Inkontinenz losgeworden bin“ und einem Bild von Hendrik Streeck.
Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Streeck selbst hat mit diesen Anzeigen nichts zu tun. Weder hat er eine dieser Aussagen selbst getroffen, noch hat er der Nutzung seiner Bilder zugestimmt. Der Virologe hatte den Facebook-Konzern Meta mehrfach auf die Tatsache hingewiesen und verlangt, dass die Anzeigen gelöscht werden. Auch wenn Meta zwar nachträglich einige Anzeigen gelöscht hat, wurde nicht dafür gesorgt, dass keine weiteren Anzeigen veröffentlicht werden.
Daraufhin ging der Virologe gerichtlich gegen Meta vor. Die Werbeanzeigen vermitteln seiner Meinung nach den Eindruck, dass er selbst Werbung für diese Produkte mache, oder zumindest damit einverstanden sei, dass andere mit seinem Bild werben. Eine Anzeige beinhaltete außerdem den Text „Wie ich meine Prostatitis losgeworden bin, ist mein Geheimnis“, sodass der Eindruck entsteht, er werbe nicht nur für ein Produkt oder eine Behandlung, sondern sei auch selbst betroffen.
Das Landgericht Bonn gab Streeck Recht (Beschluss vom 05.07.2023, Az. 9 O 130/23). Die Werbeanzeigen verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Virologen. Zudem ist auch das Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz verletzt. Hinzu kommt, dass es Medizinern in Deutschland berufsrechtlich untersagt ist, Werbung für medizinische Produkte zu machen. Auch hier stimmte das Gericht zu, dass die Anzeige dem Ruf von Streeck schaden könne.
Facebook in der Pflicht
Weiter entschied das Gericht, dass Facebook auch dazu verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, dass eine solche Werbung nicht auf der Plattform erscheint. Auch wenn Facebook selber die Anzeige nicht erstellt hat, ist es das Medium, auf welchem die Anzeige online geht. Das Landgericht stellte klar, dass die Plattform verhindern muss, dass wesensgleiche Anzeigen in Zukunft nicht auf der Plattform erscheinen, sobald sie Kenntnis erlangt hat, dass solche Anzeigen, die das Persönlichkeitsrecht verletzen, existieren.
Da die Anzeigenüberprüfung größtenteils automatisiert abläuft, ist es Facebook auch zuzumuten, wesensgleiche Anzeigen zu finden – gerade weil die Anzeigen alle mit „Warum Apotheken schweigen“ unterschrieben sind.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Meta kann hiergegen noch Widerspruch einlegen.
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