Seit Jahren gibt es einen Markenrechtsstreit bezüglich des Begriffes „Black Friday“. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diesen Streit nun endgültig beendet, indem er entschieden hat, dass der Streit nicht in die nächste Instanz geht und das Urteil des Kammergerichts somit rechtskräftig wird, wie Blackfriday.de berichtet.
Die Black Friday GmbH hatte sich den Begriff „Black Friday“ bereits 2013 für 900 eingetragene Waren und Dienstleistungen schützen lassen. Seitdem wurden Händler:innen, die mit dem Begriff geworben haben, abgemahnt. Vor einigen Jahren wurde die Löschung bereits für Werbedienstleistungen sowie für Handelsdienstleistungen mit Elektro- und Elektronikwaren bestätigt.
Blackfriday.de gegen Black Friday GmbH
Die Seite Blackfriday.de ging auch gegen die Eintragungen der anderen Kategorien vor. Vor dem Kammergericht Berlin bekamen sie dafür auch Recht. Das Gericht entschied, dass die nötige markenrechtliche Nutzung der GmbH nicht vorliegt.
Damals wurde keine Revision bezüglich der Entscheidung zugelassen, allerdings wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde der Black Friday GmbH eingelegt. Diese hat dafür gesorgt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig war. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde nun aber abgelehnt, somit steht die Entscheidung fest und die Marke muss gelöscht werden. Dementsprechend müssen Händler:innen bei Verwendung des Begriffes nicht mehr mit einer markenrechtlichen Abmahnung rechnen.
Kommentar schreiben