Letzte Woche wurde die Drogeriemarktkette DM dazu verurteilt, die Werbung mit „klimaneutral“und „umweltneutral“ zu unterlassen, da sie verbrauchertäuschend sei. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Das Gericht stimmt der DUH zu, dass die Informationen, die den Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden, nicht ausreichen, um eine Klimaneutralität zu begründen, wir berichteten.
DM-Chef lässt Rechtsmittel prüfen
Das Unternehmen möchte sich mit der Entscheidung allerdings nicht ohne weiteres geschlagen geben und lässt prüfen, ob die Einlegung eines Rechtsmittels infrage kommt, so DM-Chef Christoph Werner, wie der Spiegel berichtete. Er ist der Auffassung, dass sich die Rechtsauffassung, was deklariert werden kann und wie es deklariert wird, noch bildet. Dabei muss ein Maßstab dafür gesetzt werden, wann Greenwashing anfängt. Er warnte auch davor, dass solche Entscheidungen dazu führen könnten, dass Unternehmen „nichts mehr in diese Richtung machen“. Er betonte allerdings auch, dass sein Unternehmen weiter etwas für das Klima tun wolle.
DM hat nach eigenen Angaben entschieden, in Zukunft auf das Label „klimaneutral“ zu verzichten. Die neuen Produkte enthalten nun das Siegel „umweltneutral handeln“.
Katjes darf mit „klimaneutral“ werben
Werner verwies auf ein Urteil, welches kurz zuvor gegenüber dem Süßwarenhersteller Katjes ergangen ist und zu einem anderen Ergebnis kam. Auch Katjes hatte damit geworben, die Produkte seien klimaneutral. In der Klage gegen Katjes, wurde kritisiert, dass Verbraucher:innen bei der Bezeichnung klimaneutral davon ausgehen würden, dass im gesamten Produktionsprozess keine CO₂-Emission anfällt. Hier wurden die Emissionen allerdings, ähnlich wie bei DM, durch Projekte, oder Kompensationszahlungen, versucht auszugleichen.
Hier hatte das Gericht allerdings entschieden, dass Verbraucher:innen sehr wohl in der Lage sind zu erkennen, was mit dem Begriff klimaneutral gemeint ist und dass die Neutralität mit Kompensationszahlungen versucht wird zu erreichen. Die erforderlichen Informationen wurden in diesem Fall, nach Ansicht des OLG Düsseldorfs, zur Verfügung gestellt. Im Katjes-Fall wurde eine Revision vor dem BGH zugelassen, da es bisher noch keine höchstrichterliche Rechtssprechung zu der Problematik gibt.
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