Meta wurde es bereits im Juli von der norwegischen Datenschutzbehörde in einem Dringlichkeitsverfahren untersagt, personalisierte Werbung zu schalten, wir berichteten. Da das Unternehmen die Frist verstreichen lassen hat, ohne die notwendigen Änderungen umzusetzen, wird jetzt eine tägliche Strafe von 90.000 Euro fällig.
Meta hat dagegen einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen das Verbot eingelegt, welcher nun aber vor dem Bezirksgericht Oslo abgelehnt wurde, wie es bei Heise heißt.
Meta fragt bis heute nicht nach Zustimmung
Meta versuchte die geforderte Einwilligung zum Datensammeln zu umgehen, in dem es das Datensammeln und Werbung ausspielen, als eine Leistung, die erbracht wird, in die AGB mit aufnahm. Der Europäische Gerichtshof, hat allerdings bereits entschieden, dass dies keine rechtswirksame Möglichkeit sei, die Strafe zu umgehen. Auch wenn Norwegen nicht zur EU gehört, ist das Land Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), weswegen die DSGVO auch hier anwendbar ist.
Die norwegische Datenschutzbehörde verhängte daraufhin eine Strafe, welche zunächst für drei Monate gelten sollte, sofern Meta die Änderungen nicht umsetzt. Diese drei Monate wären Anfang November vorbei. Der Konzern gab jedoch an, die besagten Änderungen erst Anfang November umsetzen zu können und versuchte mit einer einstweiligen Verfügung, gegen die Strafe vorzugehen.
Einstweilige Verfügung abgelehnt
Das Gericht hat die einstweilige Verfügung nun allerdings abgelehnt. Denn nach norwegischem Recht, ist es nicht zulässig, mit einer einstweiligen Verfügung gegen Geldstrafen vorzugehen. Das Gericht hat darauf verwiesen, dass Meta andere juristische Mittel habe, sich gegen die verhängte Strafe zu wehren, ein Eilverfahren gehöre nicht dazu. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die verhängte Strafe unzulässig war, wird Meta das gezahlte Geld zurückerhalten.
Meta gab außerdem an, dass die Umsetzung der Anordnung zu einer Beschränkung der Leistung führen würde und den Ruf des Unternehmens in Norwegen schädige. Dem konnte das Gericht allerdings nicht folgen. Es war vielmehr der Ansicht, es würde eher den Ruf des Unternehmens fördern, wenn es amtliche Bescheide befolge.
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