Der Online-Shop „Kaufdas Online“ wollte den Namen als Unionsmarke eintragen lassen. Dagegen legte Kaufland Widerspruch ein, sodass der Fall vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) landete. Das EuG hat den Antrag allerdings abgelehnt, da die Ähnlichkeit mit der Marke „Kaufland“ zu groß ist (EuG, Urteil vom 13.09.2023).
Widerspruch von Kaufland
Der Online-Shop „Kaufdas Online“ mit Sitz in Polen beantragte im Jahr 2019 beim europäischen Amt für Markenschutz die Eintragung der Wortmarke „Kaufdas Online“. Die Marke sollte für die Nizza-Klasse 35 eingetragen werden, welche eine Vielzahl von Einzelhandelsdienstleistungen umfasst. Gegen diese Eintragung legte die Supermarktkette Kaufland erfolgreich Widerspruch ein. Kaufland betreibt neben Supermärkten im stationären Handel einen Online-Shop und Marktplatz für Non-Food-Artikel. Gegen die Ablehnung der Eintragung legte „Kaufdas“ zunächst Einspruch ein, als dieser allerdings ohne Erfolg blieb, landete der Fall vor dem EuG.
Begrifflichkeiten zu ähnlich
Das Gericht der Europäischen Union kam allerdings auch zum Entschluss, dass die Markennamen zu ähnlich sind. Da zu den Verkehrskreisen der beiden Shops auch Verbraucher:innen aus dem nicht-deutschsprachigen Raum gehören. Gerade für Personen, die kein Deutsch sprechen, sind die beiden Marken visuell und klanglich sehr ähnlich. Das EuG führte aus, dass die erste Silbe komplett gleich ist und die zweite Silbe bei beiden Begriffen je ein „d“ und ein „a“ beinhaltet. Hinzu kommt, dass beide Begriffe ähnlich lang sind. Auch wenn die Marke „Kaufdas Online“ heißen sollte und im Vergleich zu „Kaufland“ einen zusätzlichen Begriff enthält, werde dieser von Verbraucher:innen eher beschreibend wahrgenommen und weniger als Bestandteil des Markennamens.
Kommentar schreiben