Der Verbraucherzentrale Bundesverband reichte bereits zu Beginn des Jahres eine Musterfeststellungsklage gegen Parship beim Oberlandesgericht Hamburg ein. Final schlossen sich 29 Kunden und Kundinnen der Klage an. Nun fand die erste mündliche Verhandlung statt und das Gericht gab bereits eine rechtliche Einordnung ab.
Klage wegen mangelndem Kündigungsrecht
Aber: Warum geht es überhaupt? Der Verbraucherzentrale Bundesverband greift insbesondere das Kündigungsrecht der Plattform an. Es wird kritisiert, dass Parship Nutzer:innen unzulässig in Verträgen mit langer Laufzeit hält. Laut Ansicht des vzbvs sollte es ein fristloses Kündigungsrecht geben. Das wird damit begründet, dass die angemeldeten Personen sensible persönliche Daten bei der Plattform angeben. Kommt bei den betroffenen Personen das Gefühl aus, dass genau diese Daten bei der Plattform nicht in guten Händen sind, sollten sie jederzeit kündigen können, da ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wäre. Auch gegen die automatische Verlängerung der Laufzeit um sechs beziehungsweise zwölf Monate geht der Verband vor.
Überwiegende Klageabweisung wahrscheinlich
Wie der NDR nun berichtet, hat die vorsitzende Richterin bereits angedeutet, dass die Klage wohl überwiegend zurückgewiesen wird. Lediglich in einem Punkt könnte die Klage Erfolg haben: Die automatische Verlängerung. Diese betraf allerdings ohnehin nur die Premium-Mitgliedschaften im Zeitraum von 2017 bis 2022. Die entsprechenden AGB-Klauseln wurden bereits geändert.
Mit dem Urteil wird Ende Oktober gerechnet.
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