Die beiden Brauereien stritten seit einigen Jahren über einen Vertrag von 1974. Im Oktober letzten Jahres entschied das Landgericht München bereits, dass Paulaner den Markennamen weiter nutzen darf, wir berichteten. Gegen diese Entscheidung hatte die Riegele Brauerei zunächst Berufung eingelegt.
Lizenzvertrag oder Abgrenzungsvereinbarung
Auslöser des Streits war die Frage, ob es sich bei dem Vertrag von 1974 um einen Lizenzvertrag oder eine Abgrenzungsvereinbarung handelt. Bei einem Lizenzvertrag hätte die Riegele Brauerei diesen kündigen können und so der Paulaner Brauerei die Markennutzung untersagen können. Das Landgericht München entschied allerdings, dass es sich um eine Abgrenzungsvereinbarung handelt. Diese wurde geschlossen, um Streitigkeiten bezüglich der Marke zu vermeiden und erlaubte die gleichzeitige Koexistenz beider Marken. Gegen diese Entscheidung legte Riegele zunächst Berufung ein, zog diese aber nach der mündlichen Verhandlung zurück, wie der Spiegel berichtete.
Freude bei Paulaner
Das Gericht habe in der Verhandlung bereits klargemacht, dass es nicht der Ansicht ist, dass ein Lizenzvertrag vorliegt. „Weil das so klar war, haben wir die Berufung zurückgezogen.“ so Riegele Geschäftsführer Sebastian Priller. Paulaner Sprecherin Birgit Zacher zeigte sich erfreut: „Wir freuen uns sehr, dass wir mit dem heutigen Tag Rechtssicherheit haben“. Der Absatz von Paulaner Spezi lag im vergangenen Jahr bei annähernd einer Million Hektoliter.
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