Die Deutsche Bahn muss einen Schadensersatz an Flixtrain zahlen, Grund dafür ist eine Wettbewerbsverletzung in der Verbindungssuche der Deutschen Bahn. Das hat das Landgericht Hamburg Anfang Dezember entschieden, wie die Tagesschau berichtete. Die Höhe des Schadensersatzes steht noch nicht fest.
Flixtrain in der Suche vernachlässigt
Konkret ging es um eine App-Version von 2018, in der Flixtrain-Verbindungen im DB-Navigator und auf bahn.de nicht immer gelistet waren: Wurde der Filter „Schnellste Verbindung anzeigen“ ausgewählt, wurden einige Flixtrain Verbindungen nicht mit angezeigt, obwohl sie aus Kundensicht zu den schnellsten Verbindungen gehören würden. Damit wurde der Wettbewerb von Flixtrain behindert. Betroffen waren dabei die Strecken Berlin–Stuttgart und Hamburg–Köln. Die Deutsche Bahn hatte so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Flixtrain, entschied das Landgericht Hamburg.
Höhe des Schadensersatzes wird noch ermittelt
Die Bahn muss nun Schadensersatzzahlungen an Flixtrain leisten. Wie hoch die Summe ausfällt, muss noch ermittelt werden. Dazu muss die Bahn Informationen über Buchungsanfragen in dem betroffenen Zeitraum geben.
Sowohl bahn.de als auch der DB Navigator sind mittlerweile umgestaltet, sodass die Rechtsverletzung nicht mehr vorliegt. „Der beanstandete Sachverhalt ist ein historischer und hat keine Relevanz für unsere aktuelle Reiseauskunft“, so ein Sprecher der Deutschen Bahn. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bahn gab an, dass sie die Urteilsbegründung prüfen und dann entscheiden werde, ob Rechtsmittel eingelegt werden.
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