Auf Bewertungsportalen schlecht über den (ehemaligen) Arbeitgebenden herziehen? Das sollten sich (Ex-) Mitarbeitende in Zukunft gut überlegen. Denn das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat in der vergangenen Woche ein verblüffendes Urteil gefällt. Nach Ansicht der Richter sei der Anspruch des Arbeitgebenden, negative Bewertungen gegen das Unternehmen zu überprüfen, höher anzusehen, als die Anonymität der verfassenden Personen. Damit gelang es einem Unternehmen, einen Sieg gegen die Arbeitgebenden-Bewertungsplattform Kununu einzufahren. Das will das Portal jedoch nicht auf sich sitzen lassen und hat bereits Rechtsmittel angekündigt.
Beschluss im Eilverfahren
Haben Arbeitgebende Zweifel an einer negativen Bewertung, mussten sie das bislang hinnehmen. Doch das könnte sich nun ändern. Wie das OLG Hamburg in einem Eilverfahren (Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W, 11/24) entschieden hat, müssen Bewertungsplattformen wie Kununu bei Zweifeln an negativen Bewertungen den Klarnamen der verfassenden Person offenlegen oder die Bewertung löschen. Einen Anspruch auf Anonymität haben die Verfassenden nicht, erklärte das Gericht.
Bewertungsplattformen wie Kununu bieten (ehemaligen) Mitarbeitenden, aber auch Bewerber:innen oder Auszubildenden die Möglichkeit, arbeitgebende Unternehmen in verschiedenen Kategorien in anonymisierter Form zu bewerten. Bei negativen Bewertungen konnten Unternehmen bislang deren Authentizität anzweifeln, um Fake-Bewertungen auszuschließen.
Vorinstanz entschied zugunsten der Plattform
Im vorliegenden Fall reichte das einer Arbeitgeberin jedoch nicht aus. Der Forderung der Arbeitgeberin, die negative Bewertung zu löschen, kam Kununu nicht nach, schildert LTO den Fall. Im Gegenzug forderte Kununu von der Arbeitgeberin konkrete Nachweise einer Rechtsverletzung durch die Bewertung, welcher jedoch nicht vorgelegt wurde. Kununu löschte die Bewertung nicht, wurde aber selbst noch einmal aktiv und wandte sich an den Verfasser der Bewertung und bat diesen wiederum um einen Nachweis der Authentizität der Bewertung. Das Portal erhielt daraufhin mehrere anonyme Tätigkeitshinweise des Verfassers.
Der Antrag der Arbeitgeberin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit der Forderung auf Löschung der Bewertung wies das Landgericht Hamburg (Beschluss vom 08.01.2024, Az. 324 O 559/23) zurück. Für die Richter:innen genügten die anonymisierten Nachweise zur Überprüfung der Echtheit der Bewertung aus.
Kein Anspruch auf Anonymität
Die dagegen eingelegte Beschwerde der Arbeitgeberin war nun wiederum erfolgreich vor dem OLG Hamburg. Das Gericht stellte fest, dass die Anonymität der Verfassenden aufgehoben werden könne oder bei anhaltenden Zweifeln die Rezension ganz gelöscht werden müsse. So sollen Arbeitgebende den negativen Bewertungen nicht schutzlos ausgeliefert sein und nachprüfen können, ob das Unternehmen wirklich mit den Bewertenden in einer geschäftlichen Beziehung steht oder gestanden hat. Die geforderten Tätigkeitsnachweise von Kununu genügen dem nicht.
Einen Anspruch auf Anonymität haben die bewertenden Personen aus Datenschutzgründen hingegen nicht. Das Risiko, dass die Anonymität bei einer negativen Bewertung aufgehoben werden könne, trage die betroffene Person selbst.
Da es sich bei der Entscheidung um einen Beschluss im Eilverfahren handelt, ist sie noch nicht rechtskräftig. Kununu hat bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen zu wollen. Nina Zimmermann, CEO von Kununu, teilte bereits mit: „Wir halten den Beschluss des OLG HH für abwegig und falsch.“ Das Unternehmen wolle nun das Hauptsacheverfahren abwarten und sieht sich bis dahin nicht dazu verpflichtet, Klarnamen seiner Nutzenden herauszugeben.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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Aus Arbeitnehmersic ht ist das Urteil eher mies und könnte sogar dazu beitragen, dass sämtliche (Unternehmens)B ewertungsplattf ormen dichtmachen können, bzw. die Echtheit der Bewertungen genauso angezweifelt werden kann.
Beispiel: Ein ehemaliger Arbeitnhemer von mir verlangte von jedem Neuen (selbst Praktikanten), dass er vor Ort eine positive(!) Bewertung auf Kununu verfasst. Das wurde geprüft.
Dazu wurde jedem Mitarbeiter der das Unternehmen verließ mit auf dem Weg gegeben, dass man vorsichtig sein soll, was man über das Unternehmen berichtet. Jeder negative Kommentar, vor allem auf solchen Bewertungsplatt formen, wird vom Hauseigenen Anwalt verfolgt - Klage garantiert/versprochen.
Bei solchen Drohungen, wer gibt denn noch ehrliche Bewertungen ab?
Anonymisierte Bewertungen sind bei solchen Firmen die einzige Möglichkeit, andere im Vorfeld warenen zu können.
Übrigens: Meine Anonyme Bewertung wurde von Kununu gar nicht online gestellt, da sie es für unrealistisch hielten, dass solche Zustände in irgendeiner Firma vorhanden sind. Dass IHK, Arbeitsamt und Co. diese Missstände kennen und ihr möglichstes tun dagegen vorzugehen (zb. durfte die Firma nicht mehr ausbilden), war Kununu egal. Hier zählte der Schutz der Firma...
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Bei EBAY habe ich auch eine Negative Bewertung bei einem 5 Euro Artikel bekommen die absolut nicht stimmt.
Ebay meinte, das muss man halt hinnehmen.
Ja die Welt ist ungerecht siehe die Kriege wo gerechte Menschen sterben müssen. Solche Bewertungen sind dagegen harmlos. Wer kann soll seine Firma einfach schließen.
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Aber offensichtlich, gehen hier die Kommentare von ner Falschen Annahme aus. Das Urteil sagt nur das der Name der Firma mitgeteilt werden muss oder eben die Bewertung muss entfernt werden. Nix davon das der Name öffentlich im Netz steht. Jede Firma hat das Recht zu erfahren wo die Bewertung her kommt und von wem diese geschrieben wurde. Wenn dies nicht klar ersichtlich ist, sollte es selbstverständl ich sein, diese Info zu erhalten. Ein anonymisierter Leistungsberich t, welcher der Platform zur Verfügung gestellt wurde, ist doch so viel Wert wie ein Leeres Blatt Papier, denn keiner (auch kein Richter) kann ohne Vergleich sicher stellen, dass es sich über ein Leistungsberich t der betroffenen Firma handelt und selbst wenn ein Vergleichsberei cht da wäre, kann es immer noch von einem Bekannten sein und nicht von einem echten Mitarbeiter. Daher hat sich der Richter in der ersten Instanz es sehr leicht gemacht und auch ich wäre dagegen vor gegangen.
Aber ggf. sollten auch Arbeitnehmer mal an die Arbeitgeber denken, denn diese tragen komplett das ganze Risiko, wenn Arbeitnehmer bockmist bauen. Und wenn ich dann Arbeitnehmer sehe welche kurzfristig an nem Freitag Urlaub wollen, dies aber nicht geht und dann plötzlich nur an diesem Freitg 'Krank' sind, kommt mir leider voll das kotzen. Könnte dem Mitarbeiter durchaus ne Fristlose Kündigung einbringen, wenn dies z.B. durch ein Privatdetektiv wiederlegt werden kann (was inzwoschen doch einige Firmen machen).
Daher ist bei uns das Thema Mitarbeiter einstellen abgehackt, lieber weniger Aufträge und dies in der Familie abarbeiten, als sich mit Mitarbeitern rum schlagen. Sicherlich gibt es Mitarbeiter, die eine gesunde Einstellung zum Arbeiten haben, aber dies muss man erst mal finden.
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Die Beschreibungen mögen ja hier und da übertrieben sein, aber es gibt ja Gründe, warum sich der ehemalige Mitarbeiter so über die Firma äußert. Seit einfach keine Drecksbude, dann stehen über euch auch keine blöden Sachen im Netz, ist eigentlich recht simpel.
Aber in der heilen Arbeitswelt, wo wir uns alle lieb haben, um bloß nicht als schwierig zu gelten gibt es ja keine Probleme. Jedenfalls nicht solange man mit Klarnamen unterwegs ist.
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