Darf man als Vermieter:in einer Ferienwohnung Fotos von dieser hochladen, wenn dort eine Fototapete abgebildet ist oder wird dabei das Urheberrecht der Fotograf:innen verletzt? Diese Frage landete in der Vergangenheit ein paar Mal vor deutschen Gerichten. Eine eindeutige Antwort gibt es in der deutschen Rechtsprechung bisher nicht.
Das Landgericht Köln stellt sich dabei zuverlässig auf die Seite der Fotografen, während Düsseldorf und Stuttgart eine Urheberrechtsverletzung verneinen. Jetzt wird eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erwartet, wie Heise berichtete.
Urheberrechtsverletzung durch Fotografie der Ferienwohnung?
Wieso sollte es nicht erlaubt sein, ein Foto der Ferienwohnung zu veröffentlichen, wenn hier eine Fototapete genutzt wurde? Probleme kann hier das Urheberrecht machen. So erging es der Vermieterin einer Ferienwohnung vor rund zwei Jahren (wir berichteten). Der Fotograf des Bildes, welches auf der Fototapete abgedruckt ist, mahnte die Vermieterin ab, als er Bilder der Fototapete im Internet entdeckte. Immerhin habe er nicht der Vervielfältigung und dem öffentlichen Zugänglichmachen zugestimmt. Dieser Argumentation folgte auch das Landgericht Köln und sprach dem Fotografen einen Schadensersatz zu.
Auch zwei Malermeistern, die eine Fototapete an Wände angebracht hatten und Bilder ihrer verrichteten Arbeit ins Netz stellten, wurde das Urheberrecht zum Verhängnis. Hier klagte ebenfalls der Fotograf und bekam vom Landgericht Köln einen Schadensersatz zugesprochen.
Stuttgart und Düsseldorf sehen keine Urheberrechtsverletzung
Der Fotograf, der bereits gegen die Vermieterin der Ferienwohnung klagte, klagte auch in Düsseldorf und Stuttgart, gegen Personen, die Fotos veröffentlichten, auf denen die Tapete zu sehen war. In Düsseldorf ging er gegen einen Hotelier vor, der Fotos seiner Hotelzimmer, samt Fototapete, ins Internet stellte (wir berichteten). In diesem Fall bekam der klagende Fotograf allerdings kein recht. Denn das Oberlandesgericht Düsseldorf war entgegen dem Landgericht Köln der Auffassung, dass Fotograf:innen, die ihre Bilder für Fototapeten freigeben, damit rechnen müssen, dass im Netz Fotografien von Zimmern, die mit der Tapete ausgestattet sind, zu finden sind.
Auch in Stuttgart widerspricht man den Kölner Richter:innen. Hier wird ebenfalls davon ausgegangen, dass man damit rechnen müsse, dass Fotografien von Zimmern mit der entsprechenden Tapete im Netz landen. Wer seine Bilder für eine Fototapete freigibt, kann sich später nicht beschweren, dass diese im Netz zu sehen ist. Der Fotograf möchte diese Entscheidungen nicht auf sich sitzen lassen und legte Rechtsmittel ein. Nun muss der BGH verhandeln.
„Unwesentliches Beiwerk“?
Vor dem BGH (Az. I ZR 177/13) könnte der Fotograf recht bekommen. Vor rund zehn Jahren musste der BGH in einem ähnlich gelagerten Fall entscheiden. Hier wurde über ein Gemälde entschieden, welches in einem Möbelkatalog mit abgebildet war. Das Bild zeigte eine Sitzecke, das streitgegenständliche Gemälde hing an der Wand. Damals hatten die Richter:innen des Landes- und Oberlandesgerichts Köln eine weniger künstlerfreundliche Rechtsauffassung und sahen hier keine Urheberrechtsverletzung. Bei dem Gemälde soll es sich um „unwesentliches Beiwerk“ im Sinne des § 57 Urheberrechtsgesetz handeln. Dieser besagt, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn es sich beim geschützten Werk um „unwesentliches Beiwerk“ zum eigentlichen Gegenstand handelt.
Der BGH war allerdings anderer Auffassung. Das Bild sei hier stimmungsgebend für das gesamte Foto, ihm komme eine nicht unwesentliche ästhetische Bedeutung zu, die die Wirkung der Betrachter beeinflusst. Der Künstler bekam demnach einen Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung zugesprochen. Ähnlich könnte der BGH in Sachen Fototapete entscheiden.
Die fotografenfreundlichen Entscheidungen des Kölner Gerichts scheinen sich bereits herumgesprochen zu haben. So hat das Landgericht Köln bereits vier weitere Fototapeten-Fälle entschieden. Bei Verletzungen der immateriellen Rechtsgüter dürfen Kläger:innen frei wählen, bei welchem Gericht Klage eingereicht wird. Die BGH-Entscheidung könnte allerdings verhindern, dass das Landgericht Köln zum beliebten Treffpunkt von Fotograf:innen wird, die ihre Bilder auf Fototapeten drucken.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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