In einer Teleshopping-Sendung schwärmte ein Heilpraktiker über die Wirkung von Weihrauch und Kurkuma. Dabei traf er zahlreiche Aussagen zur heilenden und entzündungshemmenden Wirkung von Kurkuma und Weihrauch. Der Sender bekam daraufhin eine Abmahnung. Der Grund: Die Aussagen halten den Vorgaben der Health-Claims-Verordnung nicht stand. Der Betreiber des Kanals stritt die Vorwürfe ab, mit der Begründung, dass die Aussagen sich nicht auf die zu verkaufenden Produkte beziehen würden. Nun musste das Oberlandesgericht Celle entscheiden.
„Herzkrankheiten, Diabetes und auch Hautekzeme“
In der Sendung tätigte der Heilpraktiker zahlreiche Werbeaussagen, die auch nach Ansicht des Gerichts gegen die Health-Claims-Verordnung verstoßen. Unter anderem: „Weihrauch wird jetzt auch eingesetzt gegen Asthma bronchiale“ und „Sie müssen antientzündlich wirken. Und das schaffen Sie mit Weihrauch und Curcuma. Also auch bei Alzheimer haben wir sehr, sehr tolle Studien und sehr tolle Ergebnisse damit“.
Gesundheitsbezogene Aussagen sind allerdings nur dann erlaubt, wenn sie im Anhang der Health-Claims-Verordnung aufgeführt werden. Auch das Oberlandesgericht Celle sah hier sowohl einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung, als auch gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (Beschluss vom 27.02.2024 – 13 U 53/23). Diese verbietet Aussagen, die Lebensmitteln eine heilende Wirkung in Bezug auf Krankheiten zuschreiben. Das war hier der Fall.
Aussagen bezogen sich auf Produkte
Die Argumentation des Senders, dass sich die Aussagen nicht auf die Produkte beziehen würden, sondern der Heilpraktiker lediglich von seinen Erfahrungen erzählt, konnte das Gericht nicht überzeugen. Die Äußerungen des Heilpraktikers seien bewusst im Zusammenhang mit den zu verkaufenden Produkten getroffen worden. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband bekam vor dem OLG Celle Recht, die Aussagen des Teleshopping-Kanals waren unzulässig.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben
Antworten
_______________________________
Antwort der Redaktion:
Hallo Torsten,
tatsächlich kann eine Zulassung einer gesundheitsbezo genen Angabe beantragt werden. Dabei muss die Angabe allerdings auf wissenschaftlic hen Erkenntnissen beruhen und mit Studien nachweisbar sein.
Viele Grüße
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben