Rechtswidrige Sucherergebnisse müssen auch von der Tochtergesellschaft Google Ireland Limited gelöscht werden. Das Unternehmen kann die Verantwortung nicht an die Google Limited Liability Company (LLC) abgeben, das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, wie LTO berichtete.
Der Kläger hatte sich gegen bestimmte Suchergebnisse wehren wollen, die erwiesen falsche Informationen über ihn verbreiteten und wandte sich mit dem Löschungsanspruch an die Google Ireland Limited. Diese lehnte den Anspruch ab und verwies an den Mutterkonzern in den USA. Letztlich musste das OLG Köln über den Fall entscheiden.
Google in Europa fühlte sich unzuständig
Die Google Ireland Limited fühlte sich für den Löschanspruch nicht zuständig und verwies an den Mutterkonzern in den USA. Immerhin sei dieser auch in der Datenschutzerklärung als Datenverantwortlicher benannt.
Nach der DSGVO ist derjenige für die Löschung verantwortlich, der über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung der entsprechenden personenbezogenen Daten entscheidet. Die Google Ireland Limited behauptet, dass das der Mutterkonzern aus den USA sei, da dieser auch die Entscheidung trifft, wie auf Suchanfragen reagiert wird und wie relevante Sucherergebnisse angezeigt werden. Auch wenn Google Ireland die Suchmaschine in Europa betreibt, habe das Unternehmen keinen Einfluss aus das Zustandekommen der Suchergebnisse. Dieser Auffassung war auch das Landgericht Köln und wies die Klage zunächst ab, der Kläger zog aber weiter bis zum Oberlandesgericht Köln.
Google Ireland kann sich nicht aus der Verantwortung ziehen
Das OLG Köln gab dem Kläger recht. Google Ireland darf sich nicht aus der Verantwortung ziehen. Damit widerspricht das Gericht zahlreichen anderen Rechtsprechungen, die nur den Mutterkonzern in den USA als verantwortlich ansehen. Das Gericht begründete hier einen Löschanspruch gegen die erwiesen unwahren Tatsachen.
Die Kanzlei des Klägers begrüßte das Urteil „Die irische Google Ireland Limited versucht sich durch üble Tricks einer Haftung für rechtswidrige Google-Suchergebnisse in Deutschland zu entziehen und diese in die USA zur Google LLC zu verschieben. Das aktuelle Urteil des OLG Köln zieht dem Google-System diesen faulen Zahn. Es bleibt dabei: Niemand kann durch eigene Erklärungen, nicht verantwortlich zu sein, vor einer wegen tatsächlicher Umstände bestehenden Haftung fliehen“, so Dr. Marcel Leeser, Rechtsanwalt bei Höcker Rechtsanwälte.
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