Viele Online-Händler können bestätigen, dass sie beim Verkauf bekannter Marken-Produkte vom guten Ruf der angebotenen Marke profitieren, denn dann besteht von Anfang an ein erhöhtes Vertrauen der Kunden. Deshalb ist der Verkauf von bekannten Marken im Internet besonders auf den Plattformen sehr beliebt. Darüber sind aber die Markenhersteller selbst nicht sehr erfreut.

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Fachhändler verfügen über qualifiziertes Bildmaterial
Beim Verkauf von Markenparfüms sieht sie Situation vielfach so aus, dass die autorisierten Fachhändler verpflichtet sind, die Produkte in einer Umgebung zu präsentieren, welche dem Luxus- und Prestigecharakter der Parfüms entspricht. Hersteller überlassen den Fachhändlern dafür eigenes Werbematerial (z.B. Plakate oder Dateien mit Werbemotiven) für den Internet-Verkauf.
Wer diese bereitgestellten Motive verwendet, ist autorisierter Händler, denn nicht-autorisierte Händler verfügen über diese Werbemotive nicht.
Calvin Klein-Parfüm darf nicht in „Soft-Porno"-Optik inszeniert werden
Ein Online-Händler, der kein Fachhändler war, warb auf seiner Website deutlich sichtbar mit einem Werbemotiv für Parfüms der Marke „Calvin Klein". Dagegen wendete sich der Vertreiber, weil das Bild weder von ihm noch von dem Markeninhaber stamme. Es zeige nach seiner Auffassung eine Szene in „Soft-Porno"-Optik, die der üblichen Markenästhetik der Marke zuwiderlaufe. Diese beruhe auf Hochwertigkeit, luxuriöser Unterkühltheit und grundsätzlicher Familientauglichkeit.
Markenverletzung: Täuschung über Teilnahme an offizieller Vertriebskette
Das Gericht folgte dieser Argumentation und sah in der Verwendung der eigenen Produktfotos ebenfalls eine Markenverletzung (Landgericht Hamburg, Versäumnisurteil vom 08.01.2015, Az.: 315 0 339/13). Das verwendete Werbemotiv erwecke den Eindruck, dass der Online-Händler zum offiziellen Vertriebsnetz gehört oder sonstige Sonderbeziehungen bestehen. Damit verknüpft sich für den Verkehr die Erwartung einer bestimmten Qualität der Handels-Dienstleistung und der Produkte.
Die Marke „Calvin Klein" sei für Parfüm bekannt. Demzufolge braucht es der Markeninhaber nicht hinzunehmen, dass der Online-Händler für die Produkte überhaupt eigene Werbung verwendet, unabhängig davon, wie man deren Inhalt bewertet. Denn in welchem Rahmen eine Marke auftritt und mit welchen Inhalten sie „aufgeladen" wird, bestimmt allein der Markeninhaber.
Die Werbung beeinträchtigt ferner den Ruf der Marke in schwerwiegender Weise. Die Werbung von Parfüms erzeugt ihre luxuriöse Ausstrahlung und dient ihrer Wertschätzung durch das Publikum. Eine Schädigung dieser Ausstrahlung wirkt deshalb wie die Beschädigung der Ware selbst.
Händler, die keinem selektiven Vertriebssystem angehören, verfügen nicht über "offizielles" Bildmaterial. Eine unautorisierte Verwendung eigener Motive kann daher schon eine Markenverletzung darstellen. Der Inhaber der Marke kann die Verwendung in nicht gewünschter Weise verbieten, wenn darin eine Schädigung des Markenimages liegt.
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wurden die Waren innerhalb der EU mit Willen des Markeninhabers in den Verkehr gebracht, dürfen diese auch EU-weit verkauft werden. Eine Ausnahme davon gibt es aber dann, wenn der Markeninhaber ein berechtigtes Interesse hat, sich der Benutzung seiner Marke im Zusammenhang mit dem Vertrieb zu widersetzen. Ein solcher berechtigter Grund liegt dann vor, wenn der Ruf der Marke geschädigt wird (z.B. durch die Produktdarstell ung, siehe Urteil).
Die Redaktion
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Die gültige Rechtssprechung (mit Ausnahme dieses Urteils) würde ich aber anders interpretieren. Demzufolge kann ich Originalwaren auch über Grauimporte aus anderen EU Staaten in den Verkehr bringen ohne Gefahr zu laufen eine Markenrechtsver letzung zu begehen. (BGH I ZR 130/96)
Oder seht ihr das anders und wenn ja worauf baut Ihr eure Erkenntnis?
Diese Aussage widerspricht demzufolge aktuellen Urteilen:
"sollten daher stets über offizielle deutsche Distributoren gekauft werden und mit deren Absprache die Präsentation der Waren abgeklärt werden."
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bei dem Urteil handelte es sich um einen Einzelfall. Generell gilt aber: Besonders beim Handel von Luxusartikeln über Plattformen sind die Hersteller nicht über eine Verramschung ihrer Artikel erfreut. Werden beispielsweise Designerwaren zu Billigpreisen verkauft, ist das Image des Luxus-Marken-He rstellers schnell beschädigt. Dies gilt auch, wenn die Darstellung in einem Online-Shop nicht dem vom Hersteller bezweckten Image gerecht wird. Produkte im höherpreisigen Bereich (Designer wie Calvin Klein, Escada, Burberry) sollten daher stets über offizielle deutsche Distributoren gekauft werden und mit deren Absprache die Präsentation der Waren abgeklärt werden.
Die Redaktion
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Ich kann ja demnächst Zeichnungen von meinen Produkten anfertigen... Mal gucken, wie viel ich dann noch verkaufe und damit dem Staat Steuern bescheren kann...
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