Gewerblicher oder privater Verkauf? Die Beantwortung dieser Frage ist ausschlaggebend für jede Menge Rechte und Pflichten, so etwa die Gewährung eines Widerrufsrechtes oder die Steuerpflicht. Kürzlich hat der Bundesfinanzhof entschieden, wie niedrig die Schwelle zum gewerblichen Handeln sein kann.

(Bildquelle Steuerurteil: BrAt82 via Shutterstock)
Gewerbliche Online-Händler sind verpflichtet, ihren Kunden ein Widerrufs- und Gewährleistungsrecht zu gewähren. Auch steuerrechtlich bringt die Unternehmereigenschaft Vieles mit sich. Handeln private Verkäufer unbemerkt gewerblich, drohen nicht nur Abmahnungen, sondern auch immer häufiger Ärger mit den Finanzbehörden. Das musste zuletzt auch ein Bierdeckelverkäufer feststellen.
Auflösung einer Pelzsammlung über Ebay steuerpflichtig
Erneut musste sich ein „privater“ Verkäufer für seine Ebay-Verkaufstätigkeit verantworten. Der Bundesfinanzhof entschied kürzlich, dass eine planmäßig und mit erheblichem Organisationsaufwand ausgeübte Verkaufstätigkeit über eine Internet-Handelsplattform eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit darstellt (Urteil vom 12. August 2015, Az.: XI R 43/13).
Eine selbstständige Finanzdienstleisterin verkaufte in den Jahren 2004 und 2005 bei Ebay mindestens 140 Pelzmäntel aus einer Erbmasse. Sie erzielte damit insgesamt ca. 90.000 €. Aufgrund einer anonymen Anzeige wurde das Finanzamt auf die Verkäuferin aufmerksam und setzte für die Verkäufe eine Umsatzsteuer fest.
Vermarktung hatte gewerblichen Charakter
Der mit der endgültigen Klärung befasste Bundesfinanzhof brachte nun Ernüchterung. Mit der Tätigkeit eines privaten Sammlers habe die Verkaufsaktivität der Pelzmäntel nichts mehr zu tun. Angesichts der unterschiedlichen Pelzarten, -marken, Konfektionsgrößen und der um bis zu 10 cm voneinander abweichenden Ärmellängen sei nicht ersichtlich, welches „Sammelthema“ verfolgt worden sein sollte.
Dass die Verkäuferin „aktive Schritte zur Vermarktung“ unternommen und sich ähnlicher Mittel bedient hat, wie ein gewerblicher Händler, führte nach Auffassung des Bundesfinanzhofes dazu, dass eine unternehmerische Tätigkeit angenommen werden musste.
Fazit
Der aktuelle Fall zeigt, dass auch bei einem unbemerkten gewerblichen Verkauf Ärger drohen kann. Nicht nur eine Abmahnung wegen Verletzung der gesetzlichen Informationspflichten droht. Auch anonyme Hinweise an das Finanzamt fordern saftige Steuernachzahlungen herauf. Ein kurzer Überblick über die Rechtsprechung der vergangenen Jahre gibt es hier.
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Mehrmals habe ich nett und freundlich aufgefordert, den Account auf gewerblich zu setzen und somit dann auch dem Kunden gerecht zu werden, welcher beim "privaten" Verkäufer keine Gewährleistung, keine Rückgabemöglich keit etc. hatte.
Nachdem das leider nicht fruchtete, habe ich mich dann - schweren Herzens - dazu entschlossen, diesen "privaten" Verkäufern (es waren zwei!) eine Abmahnung mit Unterlassungser klärung zukommen zu lassen.
Und siehe da, es stellte sich heraus, dass es sich um einen "Kollegen" handelte, welcher hier die Namen von Frau und Schwiegermutter ge- oder soll man besser sagen MISS-brauchte.. ....
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vielen Dank für die Frage. Wie im Artikel erwähnt, gibt es noch keine klare Linie in der Rechtsprechung, ob Umsatz, Sortiment, Verkaufsvolumen oder Zeitraum entscheidend sind.
Wir werden die Entwicklung weiter beobachten und an dieser Stelle darüber berichten.
Viele Grüße!
Die Redaktion
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Ist es schimm, jemanden anonym beim Finanzamt zu melden, der privat die gleichen Artikel verkauft, wie man sie selbst gewerblich anbietet, der auf freundliches Bitten, diesen "privatgewerbli chen Handel" einzustellen mit Spott und vulgären Entgleisungen reagiert? Das habe ich selbst schon mehrfach erlebt.
Mit Stasi wird sowas harmloses bitte nicht in einen Topf geworfen, wenn man die Stasi selbst ganz offensichtlich nicht erlebt hat.
Eine anonyme Anzeige hat den Vorteil, dass der Angezeigte meinen Shop dann nicht sobotieren kann, weil er nicht weiß, von wem die Anzeige kommt.
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Da kann man doch nur jedem Sammler empfehlen ein Gewerbe aufzumachen UST Pflichtig zu werden und jeden Mist von der Steuer absetzen. da würd ich mal wissen wollen was das Amt dazu sagt. Da kauf ich münzen und lasse alle messinstrumente , alle Regale, Tische und Zimmer sowie Reinigungskoste n etc von der Steuer absetzen.
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