OLG Dresden
Störung der Betriebsabläufe: Einzelne Werbemail reicht bereits aus
E-Mail-Werbung darf nur mit entsprechender Einwilligung versendet werden. Das OLG Dresden hat nun geklärt, dass bereits eine einzige Mail ausreicht, um einen Unterlassungsanspruch zu begründen.
23.08.2024
ca. 2 Min.