Eine kurze Suche, ein paar Klicks und schon hat man möglicherweise den perfekten Handwerker oder Dienstleister für sich gefunden. Das Internet macht’s möglich! Doch auf Portalen wie Ebay Kleinanzeigen und MyHammer tummeln sich nicht nur seriöse Anbieter und Profis, sondern auch Betrüger, die auf die Unbedarftheit der Nutzer hoffen. Vor dem Amtsgericht München wurde nun ein entsprechender Fall entschieden (Az.: 821 Ds 233 Js 211222/15).

Automechaniker

(Bildquelle Automechaniker: Tomasz Romski via Shutterstock)

Wegen Betruges in insgesamt elf Fällen ist ein 39-jähriger Reifenmonteur Mitte Mai 2016 vor dem AG München verurteilt worden. Der Mann hatte seine Dienste als Kfz-Mechaniker nebenberuflich auf Online-Plattformen wie Ebay Kleinanzeigen und MyHammer angeboten und trat auf diesem Wege mit seinen potenziellen Kunden in Kontakt.

Die versprochenen Dienste wurden nicht erfüllt

In einer Pressemitteilung des Amtsgerichts München wurde einer der elf Fälle exemplarisch beschrieben: Dabei hatte der Verurteilte mit einer Interessentin vereinbart, den Zahnriemen, die Wasserpumpe sowie den Temperaturfühler ihres Wagens zu erneuern. Zunächst erhielt der Monteur eine Anzahlung von 200 Euro, nach Abholung des Autos noch einmal 150 Euro für die vermeintliche Reparatur. Da der Verurteilte tatsächlich „keinerlei Arbeiten durchgeführt“ hatte, erlitt der Wagen der Geschädigten einen Motorschaden. Daraufhin wandte sie sich an die Polizei.

Auch die übrigen Betrugsfälle liefen immer nach dem gleichen, organisierten Schema ab: Über das Internet kamen die entsprechenden Kontakte und somit die Aufträge zustande, wobei stets eine An- oder Vorauszahlung vereinbart wurde. „Danach hat sich Herr B. nicht mehr gemeldet oder die Geschädigten vertröstet“, so das Amtsgericht München in seiner Mitteilung. In keinem der bekannten Fälle wurden die versprochenen Dienste erledigt – der Verurteilte hatte demnach nie vor, die Reparaturen auszuführen.

Gericht erwartet keine neuen Straftaten des Verurteilten

Das Gericht verurteilte den Mann wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Bewährung. Bei der Festlegung des Strafmaßes wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte geständig war, „sozial eingebunden ist“ und zum ersten Mal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Auch geht das Gericht nicht von weiteren Taten aus: „Es ist zu erwarten, dass ihm die Verurteilung Warnung sein wird, erneut Straftaten zu begehen.“ Gemäß der Auflagen muss der Mann für den angerichteten Schaden aufkommen.

Das Urteil ist rechtskräftig.