Man möchte meinen, ein Verbraucher, der im Internet surft ist in der Lage, einen Link zu kopieren und in sein Browser-Fenster zur Suche einzufügen. Dennoch ist ein Streit darum entbrannt, ob der vorgeschriebene Hinweis auf die OS-Plattform nun anklickbar sein muss oder nicht. Gibt es endlich neue Erkenntnisse?
Worum dreht sich der Streit?
"Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr." Ein an sich harmloser Satz, der seit 9. Januar 2016 in keinem B2C-Shop mehr fehlen darf. Über diesen Hinweis werden jedoch seit Monaten Blogs gefüllt und Kanzleien zum Abmahnen angespornt. Dahinter steht die Frage, muss der Link direkt anklickbar sein oder reicht eine reine Information als Text ohne direkte Anklickmöglichkeit?
Die rechtlichen Hintergründe haben wir bereits ausführlich erläutert. Ob der Link nun anklickbar sein muss oder nicht, steht weder exakt im Gesetz, noch gibt es eine eindeutige Rechtsprechung. Abmahnungen nehmen jedoch langsam Fahrt, worüber wir hier berichtet haben.
Gibt es neue Erkenntnisse?
„Dass“ der Hinweis in jeden Online-Shop muss, braucht nicht weiter erläutert zu werden – auch auf Plattformen ist er weiterhin Pflicht. Wie er nun zu erteilen ist, soll sich jedoch das Landgericht Frankfurt vorgenommen haben. Wie die Kanzlei Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum berichtet, soll sich das Landgericht Frankfurt der Thematik gewidmet haben und einen leicht zugänglichen, klickbaren Link zur OS-Plattform verlangen (Beschluss vom 13.3.2017, Az.: 3-10 O 34/17 - nicht rechtskräftig).
Zur Frage der Klickbarkeit des Links besteht aber weiterhin Unsicherheit. Im Gegenteil bleibt zu hoffen, dass nun findige Abmahner nicht auf den Zug aufspringen und eine fehlende Klickbarkeit des Links (in Frankfurt) aufgreifen. Damals wie heute raten wir daher allen Händler, kein Risiko einzugehen und es nicht auf eine Abmahnung ankommen zu lassen. Wer kann, muss verlinken (zur Anleitung für Ebay).
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Diese Info hätte ich eigentlich vom Händlerbund erwartet!
Hier auch nochmal unser Kommentar aus dem Artikel vom 08.12.16 zum anklickbaren OS-Link:
(Anderer Artikel hier: onlinehaendler-news.de/.../...)
"Ganz ehrlich, vom Händlerbund erwarten wir da ein wenig mehr:
Zuerst hieß es Ende des Jahres "klickbar ist kein Muß".
Irgendwie funktionierte es jawohl auch nicht, bzw wurde in der mobilen Ansicht dann bei eBay der html Text mit angezeigt.
Nun kommt steht im Sondernewslette r von gestern
"bitte stellen Sie zu Ihrer Risikominimieru ng sicher, dass der Link zur OS-Plattform in all Ihren Shops bzw. auf den von Ihnen genutzten Verkaufsplattfo rmen, über die Sie Verträge mit Verbrauchern schließen, in allen Ansichten, anklickbar ist!"
Also gut - einen Artikel ausgewählt, dort wie beschrieben den Text inkl html reinkopiert..ab er es bleibt beim Text, es kommt kein Hyperlink!
Viertelstunde gewartet, Artikelansicht nochmals aktualisiert, nichts!
Jetzt kam uns die Idee den Artikel über das gebündelte Bearbeiten einmal durchlaufen zu lassen (Hintergrund: Vor Jahren war auch schon mal eine Änderung und die wurde erst sichtbar nachdem man alle Artikel einmal gebündelt durch bearbeiten hat laufen gelassen)....ge sagt getan...funktioniert!
Also das hätte ich vom Händlerbund erwartet, daß man den Mitgliedern dann bitte auch eine ordentliche und vollständige Anleitung an die Hand gibt!
Und dies natürlich auch zunächst vorher testet!
MfG"
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
vielen Dank für den Hinweis. Gut mitgedacht...
Jedoch ist es so, dass bei Ebay Folgendes erlaubt ist: Links zu Webseiten, welche gesetzlich vorgeschrieben sind.
Hier gibt es mehr Informationen zum Setzen von Links in Ebay-Angeboten: pages.ebay.de/.../...
Viele Grüße!
Die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Und wozu das Ganze? Angeblich für die Verbraucherrech te, die sowieso keinen interessieren.
Wieviele unseriöse Händler kommen denn auf einen unseriösen Kunden?
1:1000
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben