In regelmäßigen Abständen wird über Abmahnungen unter Online-Händlern wegen des sog. „Anhängens“ an ein Angebot auf Amazon berichtet. Doch auch umgekehrt kann es offensichtlich zu Problemen kommen, wenn sich zwei Konkurrenten gerade nicht zusammen über eine ASIN listen lassen, sondern den Artikel doppelt anlegen.
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Mitgehangen, mitgefangen!
Ein eingestelltes Produktangebot wird von Amazon automatisch einem bereits vorhandenen identischen Produkt zugeordnet. Der neu hinzukommende Verkäufer erscheint dann in der Liste der Verkäufer bei dem jeweiligen Produkt und darf keine neue Produktdetailseite anlegen. Damit bezweckt Amazon, die Plattform übersichtlich zu halten und Kunden Transparenz und einfache Preisvergleichsmöglichkeiten zu bieten.
Über das Anhängen bei Amazon tobt aber immer noch ein Streit. Darf sich der Konkurrent anhängen und Fotos oder Markennamen mitnutzen, welche Konsequenzen drohen, wenn einer der gelisteten Händler unzulässige Änderungen der Artikelbeschreibung vornimmt? Nicht umsonst ist die Idee, sein eigenes Süppchen zu kochen, nicht von der Hand zu weisen.
Gesagt getan, machte ein großer Amazon-Händler ernst und besorgte sich für 10.000 Artikel eine neue eigene EAN. Durch diesen Trick wurden die Angebote nicht mit den bereits vorhandenen Angeboten zusammengeführt. Suchanfragen wurden aber dadurch insoweit beeinflusst, dass Kunden davon ausgingen, der Händler sei der einzige Anbieter des Produkts. Abgesehen von dem Verstoß gegen Amazon-Grundsätze ist diese Methode noch aus einem anderen Grund gefährlich. Wie die Kanzlei HKMW auf ihrer Webseite berichtet, ist von einem solchen Vorgehen dringend abzuraten, weil außerdem ein abmahnfähiger Rechtsverstoß vorliegt.
Dubletten können Käufer in die Irre führen
Durch die Neuanlage einer weiteren Artikeldetailseite für ein bereits angelegtes und angebotenes Produkt wird den Kaufinteressenten der neu angelegten Seite der irreführenden Eindruck vermittelt, der Händler sei der einzige Anbieter für dieses Produkt. Das hat das Oberlandesgericht statuiert.
Die Nutzer von Amazon gehen davon aus, dass Amazon für jedes Produkt nur eine Artikeldetailseite bereithält und dementsprechend alle Anbieter dieses Produktes über diese Artikeldetailseite aufzufinden sind. Durch diese „Manipulation“ werde der Kunde abgehalten, nach möglicherweise günstigeren Angeboten anderer Anbieter zu suchen (OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 20.10.2016, Az.: I-4 U 80/16, bestätigt durch Urteil vom 12.01.2017).
Dass die Suche nach dem Produkt über die Amazon-interne Suchfunktion möglicherweise auch Hinweise auf andere Anbieter ergeben hätte, ist ohne Belang. Nutzer können auch direkt (z.B. über einen von einem anderen Nutzer per E-Mail versandten Link oder über den Händlershop) auf die doppelt angelegte Artikeldetailseite gelangen. So stoßen sie gerade nicht auf andere Anbieter.
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Leider gibt es ja immer noch Politiker (man nennt sie Volksverstreter (dreher) )
wie jene in Winsen/Luhe die reißen sich um amazon um in der freien Natur Verteilzentren zu bauen. Na, ob sich das alles steuerlich rechnet und ob dann die Mitarbeiter die "Glücklisten Menschen von Welt sind" kann ich nicht beurteilen.
Wir als Händler bleiben bei ebay, da ist die Welt noch einigermaßen in Ordnung
tschüs
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bzw. mein angelegter Artikel im Jahre 2015 -- oder der gleiche Artikel von Amazon im Jahre 2016. !?
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Damit müsste man diese amerikanische Kriminellenband e mit A... doch unterlaufen können, oder?
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Amazon ist und bleibt ein Sumpf - Händler versklaven sich gegenüber Amazon! Eigentlich sollte es anders laufen, dass der Anbieter einer solchen Plattform um die Gunst der Händler wirbt und nicht die Händler auf Knien daher rutschen, um bei Amazon verkaufen zu dürfen.
Ich habe mich von Amazon verabschiedet. Amazon betrügt seine Händler, Unterschlägt Gelder, verweigert Datenauskünfte (und gibt diese erst nach Eingabe bei der Datenschutzaufs ichtsbehörde Luxemburg frei) und hat wohl den schlechtesten Kundenservice für Händler, den es auf der Welt gibt.
Wer von Amazon eine Datenauskunft über die gespeicherten Daten von sich haben möchte, kann sich getrost den Weg sparen, denn was als Antwort kommt ist mehr als lachhaft. Du bekommst eine CD, welche Passwort verschlüsselt ist. Per separater Briefpost (Einschreiben) erhältst du das Passwort. Und was findest du auf der CD .... Deine eigene Adresse, Datum wann du dich angemeldet und Datum wann du was geändert hast und an welchen Programmen du bei Amazon teilnimmst. .... Und das war es ! Keine Angaben darüber, wie deine Daten verarbeitet werden, gespeichert, gelöscht, wohin die Daten (sogenannte Partner) geschickt wurde und wer noch alles Zugriff auf deine Daten hat.
Ach ja, wer glaubt er kann sich an den deutschan Datenschutzbeau ftragten wenden, Fehlanzeige, keine Zuständigkeit. Amazon aggiert in Deutschland in einem schon fast rechtsfreien Raum, weil sich keiner für Amazon zuständig fühlt.
P.S. Die Datenauskunft habe ich nach tatsächlich 8 Monaten und Beschwerde bei der Datenschutzaufs ichtsberhörde Luxemburg erhalten.
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Und dazu dann noch wie die Mitarbeiter in den Verteil Zentren behandelt werden . Unmöglich.
Aber Amazon ist ja inzwischen überall in unserem Leben , aber wir selber tragen ja auch dazu bei.
Es gibt auch alternative Plattfomen aus Deutschland. Z.B. Smartvie.
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