Fällt ein Bewertungsprofil eines Händlers von ursprünglich 100 Prozent auf 97 Prozent, ist das bitter. Darüber, ob Bewertungen im Internet noch Bedeutung haben, scheiden sich jedoch die Geister. Das Amtsgericht München findet schon, dass Bewertungen im Internet äußerst relevant sind. Ein Händler kann deshalb einen Löschungsanspruch gegen den Kunden haben, wenn die Behauptungen unwahr sind.

Welchen Stellenwert negative Bewertungen im Internet-Handel haben können, zeigte ein Fall, den das Amtsgericht München beschäftigte. Obwohl ein Vorverstärker der Firma Burmester samt Originalverpackung verkauft und auch geliefert wurde, bewertete der Käufer die Transaktion im Anschluss negativ. „Keine Originalverpackung, deshalb ist jeglicher Versand mehr als ein Risiko!!!".
Der Händler forderte den Kunden mehrmals zur Entfernung dieser Bewertung auf, erreichte sein Ziel jedoch nicht. Der Verstärker sei gegen seinen Willen versandt worden, denn er habe die Ware persönlich abholen oder mit einer Spedition abholen lassen wollen. Auf eine Löschung ließ sich der Kunde deshalb nicht ein.
Bewertungen als Kundenempfehlung oder Warnung
Schließlich musste das Amtsgericht München eingeschaltet und der Käufer zur Löschung gezwungen werden. Die Bewertung „keine Originalverpackung“ war unzutreffend und falsch.
Was das Amtsgericht zur Begründung anbringt, ist jedoch höchst interessant und wird viele Händler freuen: Wer einen Kaufvertrag schließt, verpflichtet sich nicht nur zu den Hauptpflichten, sprich zur Zahlung und Abnahme der Ware. Auch die wahrheitsgetreue Bewertung soll Gegenstand sein.
„Wahrheitsgemäße Bewertungen nach einer Ebay Auktion sind ein zentrales Informationsinstrument der Internetplattform Ebay, da damit anderen potentiellen Käufern Informationen über frühere Käufe und damit Kenntnisse über den Verkäufer, der ansonsten nicht greifbar ist und zuweilen lediglich als beliebiger Ebay-Mitgliedsname erscheint, vermittelt werden“ findet das Amtsgericht München (Urteil vom 23.9.16, Az.: 142 C 12436 /16).
Weil Ebay-Bewertungen so ein großes Maß an Relevanz zukommt, sei auch die inhaltliche Richtigkeit so wichtig. Das spiegeln auch die Ebay-Grundsätze wider. Danach besteht eine Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben und sachlich gehalten Bewertungen.
Gutes Bewertungsprofil als Kaufanreiz
Durch die Abgabe der falschen Bewertung sind dem Händler auch ein Schaden und eine Beeinträchtigung seiner Rechte entstanden. Das Bewertungsprofil eines Ebay Verkäufers trägt ganz wesentlich dazu bei, ob und wie viele Käufer mitbieten und wie viel damit letztlich als Kaufpreis gezahlt wird. Wird dieses Profil durch eine negative Bewertung beeinflusst, erleidet er automatisch einen Schaden.
Die Bewertung eines Verkäufers ist das Aushängeschild für sein Gewerbe. Negative Bewertungen führen jedoch dazu, dass ein Käufer vom ersten Eindruck abgeschreckt ist und einen Verkäufer mit besseren Bewertungen vorzieht, so das Urteil.
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bekommen habe ich einen Keramik Bräter oder was das ist .
Der Verkäufer behandelt einen so , unter der Bodenschwelle , unfreundlich !
Meine Bewertung war natürlich negativ , ganz kurz darauf wurde ohne das ich angefragt wurde diese Bewertung gelöscht .
So türkt ebay die Bewertungen , ist das ein Zustand der bei ebay anhaltend ist ?
Sieht genau so aus ,
Auf jeden Fall ist das mein lezter Tag bei Ebay , werde sofort kündigen , getürkte Bewertungen
und dann noch den Aerger mit falscher Ware , nein danke
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Probleme damit, augenscheinlich nur immer bei eBay.
Für mich ist eBay auch die allerletzte "Alternative", weil die Kunden dort wirklich anders ticken.
eBay hat sich diese Kunden "gezüchtet", dann soll eBay auch mal selber verkaufen und sich bewerten lassen, von den eigenen Kunden!
Der "Käufer melden" Button bei eBay ist ein Globuli, der Kundenservice meist allerdings auch.
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Das Urteil ist nur zu begrüßen. Mein Tipp an alle Käufer sachlich, ehrlich und nicht einfach emotional bewerten.
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Ich kaufe ebenfalls gewerblich bei anderen ebay-Händlern und jeder erhält von mir "immer" eine positive 5***** Bewertung. Wenn es mal ein Problem gibt, dann löst man das Problem auf einen unbürokratische n schnellen Weg. Ja...selbstvers tändlich habe ich auch 1-mal negativ bewertet. Nicht aus dem Grund weil aus einem bestellten Kompressor ein eine Küchenmaschine geworden ist. Der Grund lag schlicht und ergreifend an eine über Wochen verlaufende Retouren- / Austauschabwick lung. Das magische Wort ist (fehlende) Kommunikation.
100% Leistung zu halten ist schon eine sportliche Leistung. Wenn diese durch eine unsachgemäße oder falsche Bewertung vernichtet wird, wodurch zwangsläufig ein Schaden entsteht, dann würde ich ebenfalls alles dafür tun das solch eine Bewertung korrigiert oder gelöscht wird. Bewertungen sind wichtig wie das tägliche, Brot wie die tägliche Luft die wir zum atmen brauchen. Wenn man der Auffassung ist, das man das alles nicht braucht, dann fällt man irgendwann um.
Grundsätzlich stimme ich Lene zu, da wie z.B. aus dem Urteil ersichtlich, ist der Händler der Willkür des Kunden ausgesetzt. Wenn Kunden mit der Existenz des Händlers spielen dürfen, dann läuft im System etwas falsch. Es ist schon ärglich genug das private Käufer mit nicht vorhanden Fachwissen bewerten können/dürfen und dadurch Anwendungsfehle r den Lieferanten/Hän dler anlasten können. Wenn dann noch eine Falschaussage erfolgt, dann sollte m.E. dies abgestraft werden.
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Einige Menschen sind sich nicht im klaren was so eine Bewertung für folgen haben kann. Ich selber bin ebay Händler und wenn mann unter 30t Bewertung 20 negative findet wird mann von Kunden angesprochen, das kommt ja bei ihnen Häufiger vor das der Versand länger dauert ... ja nee ist klar.
für viel zählt 1 Negative viel mehr als 1000 Positive Bewertungen. Die Menschen sollten sich die Frage stellen ob sie sich das auch trauen würden den Verkäufer das ins Gesicht zusagen, wenn sie das mit Ja Beantworten können dann sollen sie gerne Bewerten.
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Es geht hier auch nicht so sehr um die Beurteilung, ob positiv oder negativ, sondern ganz einfach um die WAHRHEIT. Die muss stimmen und man kann nicht einfach etwas schreiben was nicht stimmt. Daher ist wie oben geschrieben es auch keine Kleinigkeit, wenn ein Gericht bemüht wird. Der Händler hatte doch keine andere Chance.
Einige, vielleicht jüngere Käufer, nehmen sehr oft eine Bewertung oft auf die leichte Schulter. Da sollen sie man jetzt sehr vorsichtig mit sein!!!
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Warum wird man denn als Käufer bitte zu einer positiven Bewertung genötigt?
Da ich auch gewerblich sehr häufig bei Ebay einkaufe, habe ich in meinem Leben schon Dutzende gerechtfertigte negative und neutrale Bewertungen abgegeben. Abgesehen davon, dass man solche Bewertungen mit einem weiteren Mausklick bestätigen muss (was ja auch gut so ist), gibt es keinerlei Hindernis, eine solche Bewertung abzugeben.
Wenn mir einer mit einer Lüge meine 100 % Positiv zerschießen würde, wäre ich aber auch ganz schnell beim Anwalt. Sie selbst scheinen nicht bei Ebay zu verkaufen, habe ich den Eindruck. Wenn man hochpreisige Artikel verkauft und im Jahr nur 150 Transaktionen hat, ist eine Negative schon ein ordentlicher Schlag in die Magengrube.
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