Facebook hat sich im Fall des verstorbenen Mädchens vor Gericht gegen die Eltern der Verstorbenen durchgesetzt. Das Kammergericht Berlin entschied, dass das soziale Netzwerk das Konto des Mädchens nicht freigeben muss.

Urteil

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Im Rechtsstreit zwischen Facebook und den Eltern eines verstorbenen Mädchens hat das Berliner Kammergericht am Mittwochvormittag sein Urteil verkündet: Das Gericht gab Facebook in zweiter Instanz recht. Das soziale Netzwerk muss den Eltern keinen Zugriff auf das Konto der Verstorbenen ermöglichen. Mit dieser Entscheidung kippt das Kammergericht das erste Urteil des Landesgerichts, das 2015 für die Eltern entschieden hatte. Das Gericht entschied, dass der Schutz des Fernmeldegeheimnisses dem Anspruch der Erben entgegenstehe, Einsicht in die Kommunikation der Tochter mit Dritten zu erhalten, so SpOn.

Richter hält Revision für wahrscheinlich

Das Kammergericht hat gegen das Urteil eine Revision zugelassen. Im Vorfeld hatten sich beide Seiten vorbehalten, im Falle einer Niederlage vor den Bundesgerichtshof nach Karlsruhe zu ziehen. Es ist anzunehmen, dass die Eltern davon Gebrauch machen werden. Das Gericht begründete die Entscheidung nicht mit dem digitalen Erbe und klärte also nicht, ob die Eltern die rechtmäßigen Erben des Facebook-Kontos sind. Die Eltern könnten prinzipiell einen Vertrag erben, um passive Leserechte zu erhalten, so das Gericht. Der Zugang zum Facebook-Konto stehe dem Fernmeldegeheimnis entgegen. Das Gericht sah die Chat-Nachrichten als vergleichbar zu E-Mails und Telefonanrufen an.

In seiner mündlichen Urteilsverkündung bedauerte der Richter laut LVZ die Entscheidung. Er habe Verständnis für die Eltern und stellte klar, dass die Rechtslage auch anders beurteilen werden könne. Er halte es für möglich, dass der Fall vor den Bundesgerichtshof und sogar vor dem Bundesverfassungsgericht landen könnte.

2012 war ein Mädchen unter ungeklärten Umständen ums Leben gekommen. Die klagende Mutter erhoffte sich vom Zugriff auf das Facebook-Konto Klarheit über die Todesursache. Die Mutter sagte aus, dass sie die Zugangsdaten zum Konto sogar besaß, dieses auf Hinweis eines Facebook-Freundes der Verstorbenen aber in den Gedenkzustand versetzt wurde, bevor die Mutter darauf zugreifen konnte. Facebook hatte sich stets auf den Datenschutz berufen und damit argumentiert, dass bei einem Kontozugriff, genauer auf die Chat-Nachrichten, auch andere Nutzer betroffen wären.