Für die Lebensmittelbranche war das Urteil des EuGH ein – wenn auch ein juristisch befürchteter - Schock, für Fleischliebhaber ein Segen und für Vegetarier und Veganer ein kleiner Stich ins Herz. Seit dieser Woche dürften rein pflanzliche Produkte (z.B. aus Soja oder Tofu) nicht mehr in Zusammenhang mit den Bezeichnungen Milch, Molke, Rahm, Butter, Buttermilch, Käse, Sahne und Joghurt vermarktet werden. Solange man die Sojapflanze nicht melken kann, ist Schluss mit „Sojamilch“ und „Tofukäse“.
Natürlich stritten sich zwei Deutsche. Ein deutscher Verband, der Verband sozialer Wettbewerb e.V., mahnte den Hersteller veganer Lebensmittel – der sich selbst als „Sieger der Herzen“ sieht - ab, da eine Verwechslungsgefahr für den Verbraucher bestehen würde. Auch klarstellende oder beschreibende Zusätze, wie „aus Soja/Tofu” gehören demnach auf die dunkelschwarze Liste der verbotenen Begriffe, die zusammen mit der Bezeichnung „Milch“ nicht mehr verwendet werden dürfen.
Da fällt mir ein: Eine Werbung mit „energiefrei“ oder „ohne Kalorien“ soll jedoch erlaubt sein, wenn das Lebensmittel nicht mehr als 4 Kalorien pro 100 Gramm bzw. Milliliter enthält? Entschuldigung...? Figurbewusste Verbraucherinnen können da schon an den Rand eines Herzinfarktes gelangen und das Gesetz nimmt es einfach so billigend in Kauf! Aber ich schweife ab.
Willkommen im 21. Jahrhundert
Bei dem Urteil fragt man sich doch ernsthaft als Verbraucher... „Denkt ihr eigentlich, ich bin doof“? Auch wenn das Urteil juristisch absolut vertretbar ist. Ich möchte hier und heute keine rechtliche Diskussion führen, ob das Urteil inhaltlich richtig ist. Als Verbraucher halte ich das Urteil des EuGH schlicht und ergreifend für Soja-Käse. Abgesehen von allen Richtlinien und Verordnungen – um eine Werbeaussagen verbieten zu können, muss doch wenigstens ein Mindestmaß an Irreführung vorliegen.
Das Verständnis der Verbraucher in Bezug auf die Bewerbung vegetarischer und veganer Produkte und Bezeichnungen hat sich in den letzten Jahren massiv verändert. Vielleicht sollten sich die zahlreichen Herren und Damen der Wettbewerbs- und Verbraucherverbände um mehr Aufklärung der Käufer bemühen oder ihr Geld lieber in eine Aktualisierung der Gesetze stecken. Der Anteil vegetarischer und veganer Produkte im Supermarkt wächst und gedeiht. Man kann sie auch nicht mit dem Urteil wie dem des EuGH tot kriegen. Es wird Zeit für Gesetze, die dem 21. Jahrhundert angemessen sind.
„Wenn das so weiter geht, darf man bald gar nicht mehr werben.“
Die goldene Regel des Werberechts lautet, dass jegliche Werbung erlaubt ist, solange sie wahr und beweisbar ist und den Kunden nicht in die Irre führt. Natürlich würde uns der Gesetzgeber enttäuschen, wenn es dafür nicht massenhaft gesetzliche Vorschriften samt Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen gäbe. Das Zeichen, dass der EuGH nun für den Handel setzt, ist klar umrissen. Werbung ist und bleibt eine heiße Kiste.
Jeder Online-Händler weiß ganz genau, wovon ich spreche. „Wenn das so weiter geht, darf man bald gar nicht mehr werben“ war schon der Kommentar eines Lesers zum Dextro-Urteil. Ein weiterer Leser beschwerte sich, dass immer nur berichtet wird, wofür man nicht werben darf. Ich habe vollstes Verständnis für den Frust der Händler. Und tatsächlich: Zehn Gründe zu finden, für die man nicht abgemahnt werden kann war schon eine fast unlösbare Mammutaufgabe. Diese Werbeaussagen, die nicht erlaubt sind, habe ich jedenfalls in Sekundenschnelle aufgespürt:
- 100% Original
- „Stoppt Durchfall“ für ein Durchfall-Medikament
- „Bekömmliches“ Bier
- „14 Tage Widerrufsrecht“
Ich besorg mir jetzt erstmal ne “Tofu-Currywurst” zum Mittag, solange sie noch so heißen darf. Und bevor mir das Wasser im Mund zusammenläuft: Was wird eigentlich aus dem guten alten Fleischkäse-Brötchen?
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bei dem Thema fragen sich viele, wie man überhaupt noch werben darf. In diesem Fall hat sich das Gericht nur mit dem Thema Milcherzeugniss e befasst. Wörter wie "Fleischkäse", "Leberkäse" oder auch "Buttersalat” sind aber möglich. Dazu gibt es eine Tabelle mit erlaubten Ausnahmen (eur-lex.europa.eu/.../...). Soja und Tofu sind darin allerdings nicht enthalten. Kokosmilch und Kakaobutter als beliebte Variante, sind auch noch möglich.
Beste Grüße
die Redaktiom
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AfD ist für mich die einzige Option, diesem Wahnsinn ein Ende zu bereiten.
Mittlerweile ist es rechtssicherer in Drittländer zu verkaufen als innerhalb der EU.
Briefkastenfirmchen von Abgeordneten und Techtelmechtel nehmen riesen Ausmasse an. Ich möchte nicht wissen, wie viel Gelder da für bestimmte Entscheidungen verteilt werden, nur um andere Händler wieder mal einen Stein vor die Beine zu werfen.
Respekt vor den Briten. Die haben es geschafft. So sollten es wir schon lange machen. Vorteile konnte ich bis jetzt als Händler keine erkennen. Im Gegenteil. Es werden in Zukunft auch noch viel schlimmere Zustände bezüglich der Umsatz Schwellenwerten der EU Länder auf Deutschland zukommen.
Wie blöd die Deutschen sind, sieht man ja an der Autobahngebühr. Eine Lachnummer hoch 3.
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So habe ich gerade den Fall, dass mich eine Kundin (schriftlich!! über ein Formular, welches sie auf meiner Webseite gefunden hat)) zu sich bestellt hat und nun wird mir vorgeworfen, die Kundin zu einer Terminabsprache "provoziert" zu haben und es wird mir ein Haustürgeschäft vorgeworfen, da der Kauf des Artikels ja nicht in meinen Geschäftsräumen stattgefunden hat.
Da bin ich auch gespannt, was der Gesetzgeber zu sagen wird.
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wenn ein Geschäft das umbenennt, dann boykottiere ich es!!!!!
Ich hab es langsam satt!!!
Die EU soll aufhören sich einzumischen. Bei der Bundestagswahl hat die AFD jetzt eine Stimme mehr. Nicht weil ich rechts bin, sondern weil ich mich von der EU bevormunden lassen will.
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Die Eurokraten und Eurokuristen hslten sich selbst klug und weise, doch genau das sind sie nicht! Realitätsfern, selbstgefällig, egoistisch und dumm, so lässt sich das Eurokratentum beschreiben.
Und unsere Regierung wundert sich wirklich warum alle die EU Weg haben wollen und die AfD so stark geworden ist?
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Spätestens seit dem Analog-Käse Theater sollte den Herstellern dieser Artikel bewusst sein Produkte nicht mit "Käse", "Milch" etc. zu betiteln.
Zumindest die Hersteller sollten die Gesetzgegebenhe iten aus dem Jahre 2014 mittlerweile verinnerlicht haben.
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