Unzählige Kunden der Deutschen Telekom waren vor einigen Monaten von einem massiven Ausfall der entsprechenden Router betroffen. Schuld war ein Hackerangriff. Nun hat das Landgericht Köln den Angeklagten im Fall verurteilt.
Ein Jahr und acht Monate auf Bewährung – das ist das Urteil, welches das Landgericht Köln nun im Fall eines Hackerangriffs gefällt hat. Der Verurteilte hatte im vergangenen Jahr eine Cyberattacke durchgeführt und dabei den Ausfall von mehr als einer Million Routern der Deutschen Telekom zu verantworten.
Nicht nur die Deutsche Telekom hatte im Rahmen des Vorfalls mehr Sicherheit gefordert und sogar eine Art „Cyber-Nato“ vorgeschlagen. Auch auf dem politischen Parkett löste der Angriff neue Diskussionen aus.
Deutsche Telekom: „Cyberangriffe werden als reale Bedrohung erkannt“
Wie Golem schreibt, wird der Verurteilte trotz der Bewährungsstrafe vorerst jedoch nicht aus der Haft entlassen, da in Großbritannien gegen ihn noch Ermittlungen laufen und ein sogenannter „Auslieferungshaftbefehl“ bestehe. Auch in diesem Fall sind die Ermittlungen im digitalen Bereich angesiedelt: Im Einzelnen soll es um verschiedene Delikte rund um Computerbetrug und Erpressung gehen.
„Der Cyberraum ist kein rechtsfreier Raum“, kommentierte eine Telekom-Sprecherin gegenüber Golem das Urteil. „Cyberattacken werden rechtlich verfolgt wie alle anderen Straftaten. Das macht das heutige Ende des Routerprozesses eindeutig klar. Und ebenso wichtig: Cyberangriffe werden zunehmend öffentlich diskutiert und als reale Bedrohung erkannt. Dazu hat der Prozess stark beigetragen. Ob wir zivilrechtliche Ansprüche erheben, prüfen wir nach Erhalt des Urteils in schriftlicher Form.“
Hacker-Angriffe: TÜV weist auf schlechten Schutz der Unternehmen
Der aktuelle Fall der Deutschen Telekom zeigt wieder einmal, dass jede Art von Firma – egal ob klein, mittelständisch oder groß und international aufgestellt – Ziel von Hackern werden kann. Jedes Jahr entstehen durch solche Angriffe Schäden in Millionenhöhe und viele Unternehmen sind nur unzureichend geschützt. Nach Angaben der FAZ verweist der TÜV auf eklatante Mängel in puncto Cybersicherheit: „Nur drei von hundert deutschen Unternehmen sind nach Einschätzung des TÜV ausreichend vor Hackerangriffen geschützt“, schreibt das Blatt mit Verweis auf die Welt am Sonntag.
Die Techniken und Vorgehensweisen der Hacker haben sich nach Einschätzung von Spezialisten in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt, wohingegen viele Unternehmen „nicht einmal das Nötigste unternommen“ hätten, um sich zu schützen. Oftmals fehle es sogar am grundlegenden Verständnis dafür, welche Gefahren durch entsprechende Angriffe bestünden.
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