Die Rechnung ist mit 84 Prozent nach wie vor das beliebteste Zahlungsverfahren. In Sachen Schnelligkeit und Einfachheit schlägt PayPal die Rechnung allerdings und ist deshalb auf vielen Plattformen Pflicht und in fast jedem Online-Shop zu finden. Doch PayPal bietet ein „Manko“ für den Händler: den Käuferschutz, den viele Unternehmer in der Umsetzung als Benachteiligung empfinden.

PayPal’s Käuferschutz bietet Sicherheit für Verbraucher ...
„Mit PayPal einfach und sicher bargeldlos bezahlen, Zahlungen empfangen & Geld senden“. Damit wirbt PayPal schon seit Jahren und zieht damit deutschlandweit nach eigenen Angaben fast 19 Millionen aktive Nutzer an. Das Besondere: PayPal bietet seinen Kunden (unter bestimmten Voraussetzungen) ein in der PayPal-Käuferschutzrichtlinie geregeltes Verfahren für Fälle, in denen der Käufer beispielsweise einen bestellten Artikel nicht erhalten hat oder der gelieferte Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht.
Hat der Antrag auf Käuferschutz, d. h. auf Rückerstattung des Kaufpreises, gemäß der PayPal-Käuferschutzrichtlinie Erfolg, bucht PayPal dem Käufer den gezahlten Kaufpreis unter Belastung des PayPal-Kontos des Verkäufers zurück. Viele Händler fühlen sich von diesem Vorgehen benachteiligt und ungerechtfertigt behandelt. Sie sind der Meinung, PayPal handle vorschnell und ohne Rechtsgrundlage. Meist gaben sich die Händler mit PayPal’s Entscheidung geschlagen. Nicht zuletzt hat sich jeder Händler diesen Spielregeln beim Anmelden unterworfen.
... Doch wer schützt die Händler?
In zwei Rechtsstreitigkeiten, die schon seit 2015 andauern, geht es genau um so einen Käuferschutz-Fall. Der Verkäufer klagte sich jeweils bis zum BGH vor, um den Käufer nach der Rückbuchung des Kaufpreises durch PayPal auf Zahlung in Anspruch zu nehmen (Az.: VIII ZR 83/16, VIII ZR 213/16).
Im ersten Fall stritten sich Käufer und Verkäufer, beides Unternehmer, um ein verloren gegangenes Mobiltelefon. Obwohl der Käufer im B2B-Bereich selbst das Risiko eines Verlustes auf dem Transportweg trägt, schrieb PayPal dem Käufer das Geld wieder gut. Das Landgericht urteilte, dass der Kunde den Kaufpreis weiterhin zahlen müsse. Daran ändere die vereinbarte Zahlung – und der erfolgreiche Käuferschutz-Antrag – über PayPal nichts.
Im zweiten Verfahren erwarb der Käufer eine Metallbandsäge und stellte bei PayPal einen Antrag auf Käuferschutz mit der Begründung, die von der Klägerin gelieferte Säge entspreche nicht den im Shop gezeigten Fotos. Auch in dieser Konstellation buchte PayPal den Kaufpreis unter Belastung des Verkäuferkontos zurück. In diesem Fall ist die Klage bisher erfolglos geblieben.
Auswirkungen des PayPal-Käuferschutzes auf den Kaufpreisanspruch
In der kommenden Woche, am 22. November 2017, öffnet der BGH seine Türen für die Verhandlung. Dann wird die äußerst praxisrelevante Frage verhandelt und entschieden werden, welche Auswirkungen ein positiver PayPal-Käuferschutzantrag auf den Kaufpreisanspruch des Händlers hat.
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wir verstehen deinen Ärger. Allerdings wollen wir dich darauf hinweisen, dass bei PayPal nicht Schluss ist. In solchen Fällen kannst du dich natürlich jederzeit direkt an den Verkäufer wenden und die Sache, notfalls mit der Hilfe eines Rechtsanwaltes, klären.
Beste Grüße,
die Redaktion
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Paypal wollte aber immer eine Sendungsverfolg ungsnummer haben , ich erklärte mehrfach das es dies bei einer Spedition nicht gibt ! habe denen mehrfach den Frachtbrief inclusive. bezahlter Rechnung ( per Paypal bezahlt ) zugesandt . jetzt bekam ich Bescheid das mein Antrag auf Käuferschutz abgelehnt wurde weil ich nicht die Sendungsverfolg ungsnummer zu gesandt habe ! So eine Sauerei ! jetzt habe ich nicht nur den Kaufpreis von 289,00 € verloren sondern auch noch 62,00 € für den Rückversand !
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( der volle Kaufpreis kommt ja nicht beim Händler an )
Den Banken hier wird wegen Gebühren vors Schienbein getreten , und mit " sowas " kommt paypal durch ???
Paypal ist und bleibt KEINE juristische Instanz.
Aber unverschämt teuer
Paypal nutzt einfach die Faulheit der Kunden aus. 1 Klick ist ja einfacher, als eine riesen Nummer ( inban ) einzutippen.
Aber warum muss der Händler die Faulheit bezahlen ???
übrigens ist Paypal bei ebay schon lange nicht mehr freiwillig , und ebay kommt auch damit durch.
( kein Shop , kein Sofortkauf )
FREIE MARKTWIRTSCHAFT ????
kein Wunder das so viele Firmen aus Deutschland verschwinden.
Die Wunder-Merkel schaut ja bei allem nur zu, was Geld einbringt.
Wen das ruiniert interessiert sie weniger
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Bei teueren Sachen ist es klar versichert...ab er das bei jemand 3x ein Postbrief nicht ankommt ist fragwürdig.
Das beste ist noch wenn die Leute sich melden und die Lüge schon in der Email raus lesbar ist. Mehrfach erlebt und wie dumm oft gelogen wird....
Paypal ist eine feine Sache, allerdings mit zu wenig Schutz / Anreiz für Händler, außer das man sein Geld sofort hat, was allerdings auch seinen Preis hat und auch auf den Kunden umgelegt wird......
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Daher verstehe ich das ganze mit dem Käuferschutz so oder so nicht, denn kein Zahlungsdienstl eister kann entscheiden ob ein Kunde nun zahlen muss oder nicht.
Wo kommen wir denn da hin ?!??
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Auch bei Fall 2 ist die Sache für mich klar: wird etwas anders geliefert, als vorher fotografisch angeboten, müsste sich der Händler im Zweifel sogar Betrug vorwerfen lassen.
Insofern finde ich den Käuferschutz von Paypal völlig in Ordnung, zumindest was die im Artikel genannten Beispiele angeht.
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auch in dieser Konstellation buchte PayPal den Kaufpreis unter Belastung des Verkäuferkontos zurück."
was passierte denn mit Metallbandsäge: brachte der Käufer den Verläufer um die Säge und das Geld? Säge abgenutzt zurückgeschickt ? Säge unbenutzt zurückgeschickt ?
diese durchaus wichtige Infos fehlen.
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