Der Dash Button ist rechtswidrig, urteilt das Landgericht München I und könnte der Button-Bestellung damit einen Riegel vorschieben. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Update: Amazon hat angekündigt, Berufung einzulegen.

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War’s das mit dem Dash Button? Schon im September 2016 zog die Verbraucherzentrale wegen des Dash-Buttons gegen Amazon vor Gericht und hat nun Recht bekommen. Das Landgericht München I hat den Dash Button für rechtswidrig erklärt (Aktenzeichen Az. 12 O 730/17), meldet Computerbase. Im Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, erklärt das Gericht, dass der Kunde nicht hinreichend über bestellte Ware und Konditionen aufgeklärt werde. Zudem fehle die Belehrung über den Widerruf und die Widerrufsfrist. Amazon behalte sich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen etwa vor, einen anderen Preis als ursprünglich angegeben vom Kunden zu verlangen.

„Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen“

Vor allem kritisiert das Landgericht, dass dem Kunden all diese Informationen vor dem Kauf angezeigt werden müssten. Wird per Dash-Button bestellt, erhält man die Informationen aber erst danach in der Bestellübersicht des eigenen Amazon-Kontos. Auch die „Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen“ (hier nachlesbar) erklärte das Landgericht für unzulässig. Seit 2012 ist es zudem Pflicht, den Kunden darauf hinzuweisen, dass er zahlungspflichtig bestellt. Dies ist beim Dash Button nicht der Fall.

Zur genauen Urteilsbegründung gibt es bis zur offiziellen Veröffentlichung des Urteils keine Angaben. Amazon baut nach wie vor auf die Bestellknöpfe. Erst im Oktober 2017 wurden neue ins Portfolio aufgenommen.

Update: Amazon wird Berufung einlegen

Gegenüber OnlinehändlerNews hat Amazon bestätigt, dass man gegen das Urteil Berufung einlegen werde. Ein Sprecher des Unternehmens teilte mit:

„Innovation steht im Mittelpunkt unserer andauernden Mission, das Einkaufserlebnis für Amazon-Kunden auf der ganzen Welt zu verbessern. Dash Buttons sind ein Paradebeispiel dafür und bieten dem Kunden eine völlig neue und besonders komfortable Möglichkeit, Dinge des täglichen Bedarfs zu bestellen. Der Schutz der Kundenrechte ist uns sehr wichtig und wird durch den Dash Button gewährleistet. Wir sind davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen und dass es dem Kunden erlaubt sein sollte, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, wie er einkaufen will. Das Feedback, das wir in Deutschland und Österreich erhalten haben, zeigt, dass die Kunden diese neue und innovative Art des Einkaufs schätzen. Daher werden wir gegen die Entscheidung des Landgerichts München Berufung einlegen.“