Die Einstweilige Verfügung des IDO-Verbandes gegen die Online-Händlerin Vera Dietrich wurde am Dienstag vom Bonner Landgericht aufgehoben. Beendet ist die Geschichte damit wohl aber noch nicht.
Vera Dietrich kann vorerst aufatmen. Die Online-Händlerin hat sich am Bonner Landesgericht gegen den IDO-Verband durchgesetzt. Am Dienstag hat das Gericht eine einstweilige Verfügung des Abmahnvereins gegen Dietrich aufgehoben. Konkret ging es um einen Schal, den die Online-Händlerin für 59 Euro im Internet anbot. Sie hatte dabei aber nicht die Materialzusammensetzung angegeben. Sie zahlte nach der Abmahnung durch IDO zwar zunächst die geforderte Strafgebühr von 232 Euro, wollte die Unterlassungserklärung im Anschluss aber nicht unterschreiben. Sie argumentierte, dass sie nicht ausschließen könne, dass Formfehler auch in Zukunft passieren könnten, die hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen würden, so der General-Anzeiger Bonn.
Urteil mit Signalwirkung?
Ursprünglich hatte der IDO-Verband einen Streitwert von 8.000 Euro angesetzt, den die zuständige Richterin Stephanie Geiger aber als „nicht nachvollziehbar“ einstufte und auf 1.000 festlegte. Das Urteil begründete Geiger damit, dass der IDO-Verband keine Klagebefugnis habe, nannte es aber auch einen „Einzelfall“. Sie wollte dem Verband nicht grundsätzlich die Klagebefugnis absprechen. Dietrichs Rechtsanwalt wollte im Vorhinein nachweisen, dass der Abmahnverein unseriös ist.
Der IDO-Verband hat nun vier Wochen Zeit, Berufung einzulegen. Ob er das tut, ist unklar. Die nächsthöhere Instanz wäre das Oberlandesgericht. Dietrich stelle sich laut Bonner General-Anzeiger in jedem Fall auf einen „Prozessmarathon“ ein.
Petition gegen Abmahnwesen: Justizministerium bleibt unkonkret
Vera Dietrich hatte im März eine Petition ins Leben gerufen, in der sie eine Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens fordert. Die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen würden den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen aus Gewinninteresse durch Abmahnvereine und spezialisierte Rechtsanwälte begünstigen, heißt es dort. Es fanden sich knapp 25.000 Online-Mitzeichner. Auch Ebay und der Händlerbund unterstützten die Petition.
Welchen Erfolg Dietrichs Vorstoß haben wird, ist aber unklar. Auf Anfrage des General-Anzeigers teilte das Bundesjustizministerium mit, dass es sich der „Problematik so bald wie möglich annehmen“ werde. Einen konkreten Zeitpunkt wollte das Ministerium aber nicht nennen. Der Handmade-Marktplatz Dawanda hat sogar bei der Staatsanwaltschaft Köln im April mit einer eigenen Strafanzeige beantragt, das Verhalten des IDO einer strafrechtlichen Prüfung zu unterziehen.
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Ich kann jedem nur empfehlen, die Hilfe von Profis, die Ihr Juristenhandwer k nicht auf die Böse Seite der Macht stellen anzunehmen. Ich denke, der Händlerbund macht dies dabei recht preiswert und gut.
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eine klitzekleine positive Freitagsnachric ht - ein Tropfen in einen Flammenmeer ........
glaubt jetzt einer ,das sich davon dieser "bitte selber passendes einsetzen" (Verband) auch nur kurz beirren läßt ?
selbst wenn sich demnächst 10 von 100 wehren - haben immer noch 90 bezahlt.
und da helfen auch keine Eier- /stöcke um das vor Gericht durchzustehen - es fehlt mir und anderen einfach am nötigen kleingeld - deswegen werden ja auch vor allem die kleinen rausgesucht.
also muss sich Grundlegend von Gesetzesseite etwas (eher alles) ändern.
aber bis dahin ist wahrscheinlich meine Urne schon verrostet - oder steht als Briefbeschwerer auf so einen Raubritteranwal tstisch !?
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Alles ein sehr fragwürdiges Vorgehen vom Ido....
eine gute Sache das Handmade-Marktp latz Dawanda das Verhalten des IDO einer strafrechtliche n Prüfung unterziehen möchte.
Wenn man einen guten Richter hat der sich rein hängt, wird man wohl möglicherweise genau das feststellen.
Schade das der Staat solche Vereine auf diese Weise gewähren lässt.
Es bräuchte vielleicht mal eine komplette und gerechte Überarbeitung des Abmahnwesens... .!?
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Elende Blutsauger und Parasiten die Händlern das Leben schwer machen.
Und meistens trifft es die kleinen Händler, die es sich schlicht nicht leisten können, weder finanziell noch zeitlich, sich mit diesen Vereinen und Anwälten auf einen Prozessmarathon einzulassen.
Größten Respekt Frau Dietrichs! Weiter so!
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Ein Schal für 59 Euro und dann 8000 oder 1000 Euro Streitwert? Solche geistigen Monströsitäten können nur in einem vollkommen verdrehten Rechtssystem passieren. Man kann alles erklären und herleiten im Leben und auch die Herren der Juristerei können dies hier in diesem Fall ja anscheinend. Aber die Frage ist nicht nur, ob das richtig und anständig ist, den Sinn erfüllt (Wettbewerbsgle ichheit) , sondern die Frage ist auch, ob man als RA nicht doch ein Gewissen haben sollte und nur für Dinge kämpft, die man auch vertreten kann. Die Damen und Herren von der IDO jedenfalls haben dies meiner Meinung nach nicht. Solche Menschen sind Menschen ohne Rückgrat und Verantwortung für Ihre Mitmenschen und die gehören hinter Schloss und Riegel, weil sie ungerechtfertig t gegen andere Menschen handeln.
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