Facebook hat sich nach dem Urteil zu den Fanpages nun endlich handlungsbereit gezeigt. Das soziale Netzwerk kündigte Updates an, um die Seitenbetreiber bei der Einhaltung der Richtlinien zu unterstützen.

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Als Anfang Juni der Europäische Gerichtshof über die Verwendung der Facebook-Fanpages entschied und das Urteil fällte, dass Betreiber künftig ebenfalls in der Mitverantwortung hinsichtlich des Datenschutzes stehen, war die Verunsicherung groß. Können diese Fanpages überhaupt noch rechtmäßig über die „Datenkrake“ Facebook betrieben werden? Auf Nachfrage der OnlinehändlerNews äußerte sich Facebook eher wenig informativ. So hieß es, dass man „von dieser Entscheidung enttäuscht“ sei. Entscheidend war aber der Zusatz, dass es laut Facebook „keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Personen und Unternehmen gibt, die Facebook-Dienste nutzen“. Dennoch werde das soziale Netzwerk daran arbeiten, den Partnern zu helfen, „deren Auswirkungen zu verstehen“, so eine Sprecherin damals.

Nun scheint sich Facebook seiner Pflicht bewusst geworden zu sein und zeigt sich entsprechend handlungsbereit.

Facebook kündigt „notwendige Schritte“ an

In einem jetzt veröffentlichten Blogpost hat der US-Konzern nun endlich Konsequenzen angekündigt: „Wir werden die notwendigen Schritte unternehmen, um es den Seitenbetreibern zu ermöglichen, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen“, heißt es vom sozialen Netzwerk. Weiter schreibt man, dass der US-Konzern es nicht für sinnvoll halte, „Seitenbetreibern eine gleichrangige Verantwortung für die von Facebook durchgeführte Datenverarbeitung aufzuerlegen“. Um die Seitenbetreiber auf Grundlage des neuen Urteils zu unterstützen und ihnen die Einhaltung der neuen Richtlinien zu erleichtern, werde man dennoch die „Nutzungsbedingungen bzw. Richtlinien für Seiten aktualisieren, um die Verantwortlichkeiten sowohl von Facebook als auch von Seitenbetreibern klarzustellen“, so die Ankündigung.

Details werde Facebook in Kürze bekannt geben, versicherte in dem Post aber, dass die Facebook Fanpages in der Zwischenzeit „wie gewohnt genutzt werden“ können.