Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag abgelehnt und somit dessen Verfassungsmäßigkeit bestätigt, berichtet die Tagesschau. Das Gericht urteilte, dass der Solidaritätszuschlag, der seit 1995 zur Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung erhoben wird, weiterhin einen berechtigten Finanzierungsbedarf deckt. Seit 2021 wird der Zuschlag allerdings nur noch von Gutverdienenden und Unternehmen bezahlt.

Der „Soli“ belastet Unternehmen in Deutschland durch eine zusätzliche Abgabe von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer. Dies kann vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen eine spürbare finanzielle Belastung darstellen.

Klage der FDP

Die Klage, initiiert von sechs FDP-Politikern, argumentierte, dass der Solidarpakt, der gleiche Lebensverhältnisse in den alten und neuen Bundesländern sicherstellen sollte, 2019 ausgelaufen sei und damit keine Basis mehr für die Ergänzungsabgabe bestehe. Diese Auffassung wurde vom Gericht nicht geteilt. Es wurde betont, dass solche Abgaben zwar nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden dürfen, aber eine Aufhebung erst dann geboten ist, wenn der festgestellte Mehrbedarf entfällt. Das Gericht sieht diesen Mehrbedarf auch heute noch als gegeben an.

Die Entscheidung könnte große finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben. Bei einer Abschaffung des Solidaritätszuschlages würden geplante Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fehlen.
 

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