Alles neu macht der Mai? Zum Ende des Monats haben wir wieder die wichtigsten Themen gesammelt und zusammengestellt, die den Online-Handel im Mai bewegten. Zumindest im Datenschutz können Betroffene endlich aufatmen, deren Privatsphäre durch bestimmte Google-Suchergebnisse betroffen waren. Auch im Bereich Keywords und Spirituelles gab es zwei neue Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M.
(Bildquelle Justitia: Jorg Hackemann via Shutterstock)
Mitte Mai hatte der Europäische Gerichtshof ein weiteres wegweisendes Urteil zum Thema Datenschutz getroffen und entschieden, dass Nutzer Google dazu verpflichten dürfen, Links zu löschen, wenn auf Antrag der betroffenen Person festgestellt wird, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Einbeziehung der Links in die Ergebnisliste nicht mit der europäischen Datenschutz-Richtlinie vereinbar ist. Google muss demnach die Suchergebnisse aus seiner Trefferliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen.
Markennamen als Keyword
Ein weiteres Urteil zur Verwendung fremder Markennamen als Keyword, welches erst diesen Monat bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. getroffen (Urteil vom 10.04.2014, Az.: 6 U 272/10). Mit der Entscheidung gilt weiterhin keine Entwarnung für Online-Händler, die fremde Markennamen als Keyword nutzen wollen: wenn die verwendete fremde Marke bekannt ist und die Benutzung des identischen Zeichens als Keyword die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt, verletzt dies die Markenrechte und kann abgemahnt werden.
Urheberrecht auf Eingebungen von Jesus?
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte hingegen einen etwas ungewöhnlichen – sogar übersinnlichen Fall - auf dem Tisch: Sind die Eingebungen durch Jesus von Nazareth, die innerhalb aktiver Wachträume empfangen werden urheberrechtlich geschützt? Das Gericht bestätigte den Urheberschutz der späteren Verfasserin für die spirituelle Texte, da es für die Begründung von Urheberschutz auf den tatsächlichen Schaffensvorgang - den schöpferischen Realakt - ankomme und der geistige Zustand des Werkschaffenden unerheblich sei (Urteil vom 13.5.2014, Aktenzeichen 11 U 62/13). Auch hier gilt: selbst durch metaphysische Einflüsse entstandene Texte dürfen nicht ohne Abmahnrisiko übernommen werden.
Die Verbraucherrechterichtlinie rückt näher
Es wird ernst für Online-Händler: Gut einen Monat vor dem Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes zur Verbraucherrechterichtlinie hat der Händlerbund noch einmal alle für Online-Händler wichtigen Neuerungen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht zusammengefasst. Die zwei White Paper enthalten alle für Händler notwendige Muster zur neuen Widerrufsbelehrungen und sind für die Bereiche Warenverkauf sowie Dienstleistungsverkauf verfügbar.
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