Hackerangriffe, digitaler Datendiebstahl und Online-Erpressungen sind Straftaten, die Händler in früheren Zeiten nicht zu befürchten hatten. Heute gehören sie jedoch zu den Befürchtungen vieler Online-Händler, denn Cyberkriminelle können mitunter erheblichen Schaden anrichten. In einem Prozess gegen fünf junge Männe, die wegen Erpressung und Computersabotage angeklagt waren, urteilte nun das Landgericht Gießen.
(Bildquelle Online-Betrüger: Creativa via Shutterstock)
Sie sollen zwischen 2010 und 2011 die Inhaber von mehr als 40 Online-Shops erpresst haben. Aus diesem Grund standen fünf junge Männer in Gießen vor Gericht. Zur Tatzeit waren die Angeklagten zwischen 16 und 21 Jahre alt – und sie nutzten ihr technisches Wissen, um sich selbst zu bereichern: Dabei attackierten sie jeweils die Online-Shops der betroffenen Händler mit einer enormen Masse an Anfragen (sogenannte DoS-Attacken), die die entsprechenden Server daraufhin zum Erliegen brachten.
Im Anschluss forderten sie von den Online-Händlern Geldsummen in Höhe von 100 bis 350 Euro. Erst dann sollten die digitalen Angriffe eingestellt werden. Doch ein Großteil der Betroffenen ging nicht auf die Forderungen der Online-Betrüger ein. Alles in allem sollen bei den Anbietern durch die kriminellen Machenschaften der Angeklagten Umsatzeinbußen im sechsstelligen Bereich entstanden sein.
Urteil: Haftstrafen auf Bewährung
Sowohl das Bundeskriminalamt als auch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatten nach Informationen von heise Ermittlungen wegen der digitalen Angriffe gegen die Online-Händler aufgenommen. Der Vorwurf lautete auf Computersabotage sowie banden- und gewerbsmäßige Erpressung. Bereits im Sommer 2011 waren die Wohnungen der Täter durchsucht worden, ohne dass dabei jedoch ein Verdächtiger festgenommen wurde.
Das Landgericht Gießen stellte in dem Verfahren nun die Schuld der Angeklagten fest und verurteilte einen der Angeklagten zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung. Auch die anderen Täter wurden zu Bewährungsstrafen von bis zu eineinhalb Jahren verurteilt – hier kam das Jugendstrafrecht zum Tragen.
Internetkriminalität wächst stetig an
Die vorliegende Erpressung ist kein Einzelfall. Ganz im Gegenteil: Wie wir bereits berichteten, ist die Quote der Internetkriminalität im vergangenen Jahr gestiegen. Diese Tendenz soll sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Erschreckend ist der Fakt, dass die Dunkelziffer der Internetkriminalität nach Einschätzungen bei bis zu 90 Prozent liegen könnte. Dies liegt daran, dass die Betroffenen die Vorfälle entweder aus Angst, Scham oder Unwissenheit nicht zur Anzeige bringen.
„Internetkriminalität“ ist dabei ein Begriff, der einen relativ großen Pool an Straftaten umfasst, die mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) ausgeführt werden. Beispiele sind Online-Betrug, das Abschöpfen digitaler (sensibler) Daten, Identitätsdiebstahl oder auch Cyber-Terrorismus.
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